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Jetzt 5 Unfallverhütungsvorschriften

Früher waren es mal 36
Jetzt 5 Unfallverhütungsvorschriften

Für die Mitgliedsbetriebe der Holz-BG bleiben ab 1. Juli 2005 nur noch fünf von 36 Unfallverhütungsvorschriften (UVV) im Jahr 1998 übrig. In absehbarer Zeit sollen sogar nur noch zwei Vorschriften notwendig sein.

Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.8.1996 und mit Inkrafttreten der staatlichen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 27.9.2002 wurde eine Reihe von Unfallverhütungsvorschriften überflüssig, weil sich ihre Regelungen in der BetrSichV und ihren Anhängen wieder fanden. Da staatliches Recht (Gesetze, Verordnungen) höherrangig ist, müssen korrespondierende Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt werden.
Die Holz-BG hat die Berufsgenossenschaftliche Information „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien und Tischlereien“ (BGI 725) herausgegeben. Leicht verständlich, ohne juristischen Kauderwelsch und veranschaulicht durch viele Bilder und Skizzen, bietet sie die notwendigen Informationen über sichere Arbeitsverfahren und die Vermeidung von Gesundheitsgefahren in allen relevanten Bereichen. Einschlägige Gesetze, Verordnungen und technische Regeln werden genannt und durch Handlungsanleitungen verdeutlicht.
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