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Meisterhafte Bewerbung

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Meisterhafte Bewerbung

Meisterhafte  Bewerbung
Was für Gesellen etwas „overdressed“ wirkt, ist bei der Bewerbung um eine Führungsposition durchaus angemessen: Anzug und Krawatte (Foto:cls)
Von hoch qualifizierten Arbeitskräften wie Meistern oder Holzingenieuren, die sich um eine Führungsposition bewerben, werden auch meisterhafte, sprich fehlerfreie, umfassende und aussagekräftige Unterlagen erwartet. Neben den allgemeinen Anforderungen, die schon für Gesellen und Auszubildende gelten, müssen sie ihre Fachkompetenz, Führungserfahrung und ihr Profil deutlich herausstellen.

Michael Krause, Personalmanagement-Berater beim Fachverband der Tischler NRW, empfiehlt diesem Personenkreis, auf einem gesonderten Blatt Papier unter der Überschrift „persönliches Profil“ auf Tätigkeiten und Fähigkeiten hinzuweisen. Diese Ergänzung zum Lebenslauf sollte zum Beispiel Angaben zu besonderen Projekten, Schwerpunkten der Berufstätigkeit und zur Führungserfahrung enthalten. Schlüsselwörter wie Eigeninitiative, selbstständiges und konzeptionelles Arbeiten verfehlen ihre Wirkung nicht. Wichtig sind auch Hinweise zum technischen Know-how, das heißt, welche Maschinen können Sie bedienen, welche Computerprogramme beherrschen Sie?

Da Eigenlob bekanntlich stinkt, bieten sogenannte „qualifizierte Zeugnisse“ eine elegante Lösung, auf die eigenen Stärken (manchmal auch Schwächen) hinzuweisen. Ulla Habelt vom Management-Centrum Handwerk in Oberhausen rät allen erfahrenen Schreinern, sich nach fünf bis zehn Gesellenjahren ein solches Zeugnis ausstellen zu lassen. Dauert die Beschäftigung an, handelt es sich um ein „Zwischenzeugnis“. Bei einem Stellenwechsel trägt es den Titel „Arbeitszeugnis“. An ein solches Zeugnis sollte man unbedingt denken, meint Ulla Habelt, denn „ein Arbeitgeber kann daraus natürlich viele wichtige Informationen gewinnen. Ein gutes Zeugnis steigert die Chancen bei der Stellensuche auf jeden Fall.“
Die notwendigen Angaben
Das qualifizierte Zeugnis sollte folgende Angaben enthalten:
  • Überschrift (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)
  • Einleitung (Persönliche Daten des Arbeitnehmers, Dauer des Arbeitsverhältnisses)
  • Aufgabenbeschreibung (Aufgabenschwerpunkte, hierarchische Position, Haupt- und Sonderaufgaben, Projekte, Versetzungen, Verantwortungen – personell und finanziell)
  • Leistungsbeurteilung (Beleuchtung verschiedener Aspekte und Erfolge: Arbeitsbereitschaft, Motivation, Wille, Leistungsfähigkeit, Können, Fachwissen, Weiterbildung, Arbeitsweise, Arbeitsstil (inklusive Umsetzung) sowie zusammenfassende Leistungsbeurteilung (Gesamteindruck, Zufriedenheit)
  • Führungsleistung (Führungsverhalten und -stil sowie Motivation von Mitarbeitern)
  • Zusammenfassende Bewertung (Beispiel: „Herr X hat seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt“, wäre eine sehr gute Bewertung. Die „volle Zufriedenheit“ ist in Schulnoten ausgedrückt eine Zwei. „Zu unserer Zufriedenheit“ ist eine Drei . Eine Formulierung wie „Er hat sich bemüht, die ihm übertragenden Aufgaben zu erfüllen“, wäre eine sehr schlechte Beurteilung.
  • Schlussfloskeln und Abschluss (Wünsche für die Zukunft, Bedauern über den Weggang sowie handschriftlich unterschrieben).
Gerade bei erfahrenen Kräften spielt der Faktor Kontakte/ Empfehlung eine große Rolle. Firmeninhaber verlassen sich stärker auf die Empfehlung eines Kollegen statt auf schriftliche Bewerbungen. Deswegen sollten Sie Kontakte unbedingt pflegen.
Da die Firmennachfolge vielerorts noch nicht geregelt ist, wird die Nachfrage nach Führungskräften in den nächsten Jahren steigen. Ein guter Kontakt zur Innung oder zum Fachverband verschafft einen Überblick über den lokalen und regionalen Markt und zeigt den Personalbedarf auf.
Claudia Schneider
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