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Merkwürdige Argumentation

Holzstaub: Europäische Richtlinie wirft Fragen auf
Merkwürdige Argumentation

Von lfred Alard, Bundesverband des holz-und kunststoffverarbeitenden Handwerks, Wiesbaden

Reine Vorsorge, so die Antwort auf die kleine Anfrage im deutschen Bundestag, weshalb trotz anderslautender wissenschaftlicher Erkenntnisse alle „Hartholzstäube“ in Brüssel als „krebserzeugend“ eingestuft wur-den. Dies tat die Europäische Kommission in der Richtlinie 1999/38/EG zu einem Zeitpunkt als bereits der wissenschaftliche Beleg dafür erbracht war, dass nicht einmal Eiche- und Buchestäube diesen Verdacht rechtfertigen.
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Dezember vergangenen Jahres stellte die Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff, auf Anregung des Landesfachverbandes Brandenburg, die Frage, ob die Bundesregierung der Ansicht sei, dass die Stäube sämtlicher Hartholzarten krebserregende Wirkungen haben können. Für den Fall, dass die Bundesregierung nicht dieser Ansicht sei, wurde weiter gefragt, „wie bewertet sie dann die in Artikel 1 Ziffer 5 der Richtlinie 1999/36/ EG beschlossene Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 90/394/EG auf die Stäube sämtlicher Hart-holzarten mit entsprechenden Folgen für das holzverarbeitende Gewerbe – aus Gründen des Vorsorgeprinzips“ wie es Ziffer 9 der Präambel derselben Richtlinie formuliert?
Die Antwort stellt fest, dass bereits 1990 bei der Erstellung der Krebs-Richtlinie strittig gewesen sei, welche Holzstäube in welche Richtlinie einbezogen werden sollen. „Daher hat die EG-Kommission das internationale Krebsforschungszentrum IARC (eine Unterorganisation der WHO) beauftragt, die Holzstäube bezüglich ihrer krebserzeugenden Eigenschaften wissenschaftlich zu bewerten. Nach dem Gutachten des IARC, welches in der Richtlinie 1999/38/EG zitiert wird, sind Hartholzstäube als krebserzeugend und Weichholzstäube als krebsverdächtig zu bewerten. In den Beratungen der Richtlinie 1999/38/EG wurde von Deutschland vorgetragen, dass entsprechend der Bewertung der MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft Buchen- und Eichenholzstäube als krebserzeugend und alle anderen Holzstäube als krebsverdächtig zu betrachten sind.“ Jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse des Krebsforschungszentrums in Heidelberg blieben offenbar bei dieser Bewertung völlig außer Ansatz.
„In Anbetracht der schwierigen wissenschaftlichen Bewertungen haben sich alle Mitgliedstaaten entschlossen“, so die Antwort der parlamentarischen Staatssekre-tärin Ulrike Mascher, „im Rahmen der Kompromissfindung dem Vorschlag der Kommission und dem IARC zu folgen. Dabei spielten sowohl Aspekte der Vorsorge als auch die unterschiedliche Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse eine Rolle.“ Auf damit zugegebenermaßen unsicherer wissenschaftlicher Grundlage wurden in Brüssel ohne Gegenreaktion der deutschen Seite alle Hartholzstäube als krebserzeugend eingestuft.
Der reine Verdacht, von wem er auch immer erstmalig erhoben wurde, reicht offenbar, derartig weitreichende Einstufungen vorzunehmen. Dabei wird keinerlei abgrenzbarer Rahmen hinsichtlich der eingestuften Holzarten erkennbar.
Der Begriff Hartholz ist als Abgrenzungskriterium völlig unbrauchbar. Das ist jedoch offenbar kein Grund, derartig pauschale Einstufungen zu unterlassen. Das Gutachten des IARC benutzt deshalb eine Reihe von sogenannten Harthölzern als Beispiel. Die Bundesregierung versucht das Problem herunter zu hängen, denn sie „hält den gefundenen Kompromiss für fachlich vertretbar. Größere Probleme werden bei der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland nicht erwartet, da bereits entsprechende Regelungen und insbesondere Grenzwerte vorhanden sind. In Deutschland ist für alle Holzstäube bei neuen Geräten zur Holzverarbeitung ein Grenzwert von 2 mg/m³ und bei älteren Geräten ein Grenzwert von 5 mg/m³ festgelegt. Die EG-Richtlinie 1999/ 38/EG legt einen Grenzwert von 5 mg/m³ fest, wobei die EG-Kommission eine Absenkung beabsichtigt.“ Fundiert und wissenschaftlich haltbar ist eine solche Politik nicht. Es muss auch die Frage gestellt werden, was denn das IARC wann an Versuchen durchgeführt hat und wo die Ergebnisse eines möglichen Versuchs veröffentlicht sind. o
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