Mit beispielhaften Regelungen hat der niedersächsische Landtag am 12. Juni 2002 das Niedersächsische Hochschulgesetz neu geregelt. Das Gesetz tritt zum Wintersemester 2002/03 in Kraft. Künftig gilt auch eine bestandene Meisterprüfung als Hochschulzugangsberechtigung. Weitere Beschränkungen, wie z. B. Probesemester oder eine Fachbezogenheit des Studienfaches existieren nicht mehr. So hat Niedersachsen mit dieser Regelung einen großen Schritt in Richtung Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung getan.
Diese Neuregelung im Hochschulgesetz ist unter dem Gesichtspunkt der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses ein wichtiger Meilenstein. Das Niedersachsen-Beispiel zeigt, dass es für ein Studium nicht nur den Weg über das Abitur geben muss, sondern auch einen attraktiven Weg über die berufliche Ausbildung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt diese Neuregelung und wünscht sich für die Zukunft, dass weitere Bundesländer dem niedersächsischen Beispiel folgen. o
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