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Neue Regelungen zum Jahreswechsel

Gesetzesänderungen ab 2009
Neue Regelungen zum Jahreswechsel

In über zwanzig Gesetzen traten zum Jahreswechsel sowohl Änderungen als auch komplett neue Regeln in Kraft.

  • Sofortmeldungen: Für neu eingetretene Arbeitnehmer in der Bau- und Baunebenbranche (auch Zimmerer und Bauschreiner) sind Sofortmeldungen ab sofort gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich zur DEÜV-Anmeldung sind sie verpflichtet, neue Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung elektronisch an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund zu melden.
  • Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz: Die Betriebsprüfung zur Unfallversicherung soll von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ab 2010 auf die Rentenversicherung übergehen. Den ersten Schritt dahin geht der Gesetzgeber ab Januar 2009 mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG). Langfristiges Ziel ist, die bisherigen Lohnnachweise entfallen zu lassen. Die endgültige Einstellung ist für das Jahr 2012 vorgesehen. Die Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt, beeinflussen die Lohnabrechnungen ab Januar 2009.
  • Erweitertes Meldeverfahren: Neu sind Meldepflichten, die das bestehende DEÜV-Meldeverfahren um den Datenbaustein zur Unfallversicherung erweitern. Danach hat der Arbeitgeber künftig in jeder DEÜV-Meldung mit meldepflichtigem Entgelt (Abmeldung/Jahresmeldung) auch Daten zur Unfallversicherung zu melden. Das gilt auch für kurzfristig Beschäftigte.
  • Insolvenzgeldumlage: Die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage ab Januar 2009 löst das bisherige Verfahren ab. Die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage (0,1 Prozent) müssen künftig monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkassen übermittelt und gezahlt werden.
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