Entgegen anders lautender Meldungen, so der Bundesverband HKH (BHKH), gebe es noch keinen Grenzwert für Lackaerosole.
Im Bundesarbeitsblatt 6/1997 wurde ein Luftgrenzwert für Lackaerosole angekündigt, woraufhin der BHKH den Beschluß faßte, mit einer eigenen Datenerhebung den Stand der Technik in Tischlereien hinsichtlich der Lackaerosole, die beim Spritzlackieren entstehen können, zu ermitteln. Diese Arbeit wurde im Frühjahr 1998 durch das TZH abgeschlossen.
Durch das aktive und konstruktive Einbringen von Daten und Fakten, so der BHKH, habe das Tischlerhandwerk als einziges Gewerk konkret an der Grenzwertdiskussion teilgenommen.
Ein Grenzwert könne erst dann festgelegt werden, wenn Einigkeit über das Meßverfahren bestehe und eine ausreichend große Zahl von Meßdaten zur Verfügung stehe. Inwiefern einzelne Berufsgenossenschaften über Daten verfügten, sei nicht bekannt. Die Holz-BG scheint bereits eigene Messungen durchgeführt zu haben. Der derzeitige Stand einer Grenzwertfestsetzung befinde sich also noch im Anfangsstadium.
Ein Grenzwert für alle Branchen erscheint dem BHKH nicht sachgerecht. Sollte tatsächlich ein Grenzwert festgelegt werden, kann der BHKH nach eigenen Angaben mit seinen Untersuchungen belegen, daß jeder Wert unterhalb von 20 mg/m³ im Holzhandwerk problematisch wäre. n
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