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Plädoyer für den Meisterbrief

RWI-Studie bestätigt: Großer Befähigungsnachweis ist Instrument moderner Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik
Plädoyer für den Meisterbrief

Vor Medienvertretern begrüßte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, anläßlich eines Pressefrühstücks am 4. Mai 1999 in Bonn, die Ergebnisse der empirischen Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zum Großen Befähigungsnachweis. „Von unabhängiger, neutraler Seite und unaufgefordert weist das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung nach, daß der Große Befähigungsnachweis alles andere ist als eine Zugangssperre zu den Handwerksberufen und schon gar kein Relikt einer zünftigen Vergangenheit, sondern ein Instrument moderner Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik”, sagte Philipp.

Diese Studie unterstreiche damit eindrucksvoll, daß der Große Befähigungsnachweis unverändert ein probates Mittel gegen die Arbeitslosigkeit und damit ein wirksames Rezept zur Sicherung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze ist. Der ZDH-Präsident betonte, daß es im Handwerk weit weniger Insolvenzen und weit mehr Ausbildungsplätze als in anderen Wirtschaftsbereichen gäbe, gerade weil die beruflich-fachliche und die kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Qualifikation der selbständigen wirtschaftlichen Betätigung vorgeschaltet ist. Außerdem habe kein anderer Wirtschaftsbereich in den letzten zwei Jahrzehnten soviel zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wie das Handwerk.
An die Adresse der Bundesregierung richtete Philipp die Warnung vor dem durch Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion erarbeiteten Gesetzes-Entwurf zum berufsbegleitenden Erwerb des Meisterbriefes. Diese in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Absichtserklärung sei schädlich und überflüssig. Betriebsinhaber und Arbeitnehmer im Handwerk seien sich einig, daß der Große Befähigungsnachweis als wesentliche Grundlage für die wirtschafts-, bildungs- und beschäftigungspolitische Leistung des Handwerks unangetastet bleiben müsse. (ZDH)
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