Seit Oktober 2008 können vormals Arbeitslose, die Anspruch auf Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss haben, im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit ein erweitertes Förderangebot nutzen. Die KfW Mittelstandbank übernimmt in diesem Fall 90 Prozent des Beratungshonorars bis zu einem Tagessatz von 800 Euro, bzw. einem Gesamthonorar bis 4000 Euro. Direkt nach der Unternehmensgründung können Anspruchsberechtigte bei den Regionalpartnern der KfW Anträge auf Förderung stellen. Auch Jungunternehmer bekommen bis zu fünf Jahre nach Gründung Zuschüsse für professionelle Beratung. Das förderfähige Gesamthonorar beträgt 6000 Euro, maximal 800 pro Tag. In den alten Bundesländern beträgt der Eigenanteil 50 %, in den neuen 25 %. Weitere Infos stehen im Netz unter www.gruen-der-coaching-deutschland.de bereit oder beim Infocenter der KfW Mittelstandsbank unter Tel 01801 241124 zu erfragen.
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