Die Gütegemeinschaft Gebrauchtholz-Recycling e.V. in Borken hat in einem RAL-Verfahren präzise Qualitätsanforderungen an die Aufbereitung von Gebrauchtholz definiert.
Gütegesicherte Recyclingprodukte aus Gebrauchtholz werden nach ihrer Aufbereitung durch Sortierung, Entfernung von Störstoffen bzw. Reinigung und Zerkleinerung in drei Gruppen unterteilt: Vorgebrochenes Gebrauchtholz bis 500 mm Kantenlänge, Recyclinghackschnitzel aus Gebrauchtholz mit einer Kantenlänge von 10 bis 60 mm sowie Recyclingspäne aus Gebrauchtholz mit einer Kantenlänge von 1 bis 20 mm.
Die Qualitätsanforderungen können je nach Verwertung unterschiedlich sein. Zu Gebrauchtholz zählen Massivholz, Holzwerkstoffe und Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil bzw. daraus hergestellte Gegenstände. Darunter fallen auch solche Erzeugnisse, die unter Auflösung der gewachsenen Holzstruktur und/oder Hinzufügung holzfremder Stoffe hergestellt wurden. Der Begriff umfaßt auch die in holzbe- oder verarbeitenden Betrieben anfallenden Holzabfälle, die zur Verwertung gelangen. Ungeeignet für jegliche Verwendung sind Gebrauchthölzer mit chemischen Verunreinigungen oder halogenorganischer Beschichtung (PVC).
Die fertigen Recyclingprodukte werden in strengen und regelmäßigen Eigen- und Fremdüberwachungen geprüft.
Nähere Informationen: Gütegemeinschaft „Recyclingprodukte aus Gebrauchtholz e.V.“, Hansestraße 44, 46325 Borken, Fax: 02861/934129. n
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