Ausbildungsabbrecher gehen nach vorzeitiger Lösung ihres Ausbildungsvertrages zunehmend in die Arbeitslosigkeit: 1995/96 lag der Anteil derjenigen, die nach dem Abbruch ihrer Ausbildung arbeitslos wurden und auch keine neue Ausbildung in einem Betrieb, einer Schule oder an der Universität begannen, bei 32 %. Damit lag die Arbeitslosigkeit bei Ausbildungsabbrechern um 15 Prozentpunkte höher als noch 1990; zum damaligen Zeitpunkt betrug die Quote der Arbeitslosen nach Ausbildungsabbruch 17 %.
Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nach zwei Befragungsaktionen, die vom Institut zusammen mit den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern 1990 und 1995/96 bei Ausbildungsabbrechern durchgeführt wurden.
Weitere Ergebnisse der Befragungen:
• Rund 60 % der Vertragslösungen – 1990 ebenso wie 1995/96 – erfolgen im 1. Ausbildungsjahr, davon mehr als die Hälfte in der Probezeit.
• Über ein Viertel der Vertragslösungen in Ostdeutschland war 1995/96 auf den Konkurs des Ausbildungsbetriebes zurückzuführen (im Westen: 8 %).
• 39 % der Ausbildungsabbrecher haben 1995/96 einen neuen Vertrag abgeschlossen, d. h. sie begannen eine neue Ausbildung in einem anderen Ausbildungsbetrieb und/oder Ausbildungsberuf (nur Westkammern; Ost und West zusammen: 41 %); 1990 lag der Anteil neu eingegangener Ausbildungsverhältnisse noch bei 46 %.
• Für die Mehrheit der Ausbildungswechsler stand 1995/96 nicht der Wechsel des Ausbildungsberufs, sondern der Wechsel des Ausbildungsbetriebs im Vordergrund. Ein anderer Ausbildungsberuf war
nur für 33 % ausschlaggebender Grund für einen neuen Ausbildungsvertrag.
Diese und weitere Befragungsergebnisse sind in dem Bericht von Laszlo Alex, Angela Menk und Manfred Schiemann „Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen“, veröffentlicht in der Zeitschrift des BIBB „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (BWP)“, Nr. 4/97. n
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