Weil ihm mittels einer Spezial-Software das Kopieren fremder Text-Passagen für seine Diplomarbeit nachgewiesen wurde, muss laut dem Sender n-tv ein Student die Universität Münster ohne Abschluss verlassen. Er hatte Textstellen von anderen Autoren übernommen, ohne sie als Zitate kenntlich zu machen.
Seine Klage gegen den Plagiatsvorwurf und das daraus folgende „Mangelhaft“ der Prüfungskommission ist vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen worden. Der Student habe sich „mit fremden Federn geschmückt und gegen das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit verstoßen“.
Das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen hatte bereits 2005 einen strengen Strafenkatalog erstellt, um bei Haus- oder Examensarbeiten Plagiate zu verhindern und Abschreiben aus dem Internet zu ahnden: Wer erwischt wird, muss mit bis zu 50 000 Euro Geldbuße rechnen. In diesem Fall wolle die Universität aber davon absehen, so eine Sprecherin der Hochschule. Stattdessen werde der Student exmatrikuliert.
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