Seit 1. März 2011 können wieder für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Gebäudesanierung zinsgünstige Darlehen der KfW in Anspruch genommen werden. Eine effektive Nutzung des Programms „Energieeffizient Sanieren“ erfordert aber neuerdings die Bewertung durch einen anerkannten Gutachter. Für Tischlerbetriebe und Fensterbauer erledigt dies das Technologie-Zentrum Holzwirtschaft (TZH). Damit das Darlehen gewährt wird, muss hier nachgewiesen werden, dass durch die jeweilige Sanierung die geforderten U-Werte erreicht werden. Interessierte Betriebe können sich eine entsprechende Beurteilung ab sofort vom TZH erstellen lassen. Die Bestätigung erfolgt auf Basis der Konstruktionszeichnung mit den entsprechenden Materialangaben für pauschal 250 Euro je Bewertung.
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