Die Internationalisierung deutscher Unternehmen ist von existenzieller Bedeutung. Deshalb gibt es Unterstützungsmaßnahmen von der EU, vom Bund und von den Ländern:
EU: Die Europäische Kommission bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für Unternehmen an. Die Bandbreite reicht von der Förderung von Joint Ventures, von Investitionen in Infrastruktur oder Arbeitsplätze bis hin zur grenzüberschreitenden Kooperationsanbahnung. Auf der Informationsseite der EU sind diese Maßnahmen aktuell abrufbar: www.europa.eu/index_de.htm.
Bund: Auch der Bund unterstützt die Außenhandelsaktivitäten der deutschen Unternehmen. Einerseits durch die oben dargestellten Absicherungsmöglichkeiten, andererseits aber auch durch direkte Unternehmerkredite (der KfW-Mittelstandsbank: www.kfw.de) und ein Auslandsmesseprogramm. Bei der Messeförderung übernimmt der Bund für wichtige internationale Fachmessen teilweise die Aufwendungen für Standfläche, Standbau, Werbung usw. Weitere Informationen unter: www.kfw.de
Länder: Auch die Bundesländer verfügen in Ergänzung zum Bundesprogramm über eigene Fördermaßnahmen. Teilweise wird die Exportberatung bezuschusst, oft gibt es auch eine Co-Finanzierung, z. B. für die Einrichtung von Firmenpools oder Servicestellen im Ausland, die das after-sales-Geschäft übernehmen. Weitere Informationen finden Schreiner unter: www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsfoerderung.html.
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