Eine Lücke schließen soll der neue Teil 4 des VDMA-Einheitsblattes 24178, der die Sicherheitsanforderungen von Holzfeuerungsanlagen beschreibt. Damit werden die ersten drei Teile Emissionsvorschriften – Holzbrennstoffgruppen, Betrieb und Wartung ergänzt.
Der ArbeitskrAeis Heiztechnik-Holz im VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.), ein Zusammenschluß von 9 Unternehmen, die Holzfeuerungsanlagen bauen, will mit dem neuen Teil eine Grundlage für die sicherheitstechnische Bewertung von Holzfeuerungsanlagen schaffen. Dabei wird u. a. das Ziel verfolgt, einen Leistungs- und Sicherheitsstandard gemäß heutigem Stand der Technik festzuschreiben.
War es lange Zeit unklar, ob Holzfeuerungsanlagen nach der Bauprodukterichtlinie oder nach der Maschinenrichtlinie zu zertifizieren sind, werden sie heute eindeutig in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie eingeordnet.
Teil 4 des Einheitsblattes soll eine Hilfestellung geben im Hinblick auf die CE-Kennzeichnung, da es in diesem Bereich für Holzfeuerungsanlagen keine umfassende, eigenständige technische Regel national bzw. europäisch gibt. Er gliedert sich in die Teile Brennstofflagerung, Austrag- und Fördereinrictungen, Beschickungseinrichtungen, Feuerung, Abgasführung und elektrische Ausrüstung
Das EHB 24178-4 gibt es beim Beuth Verlag, Berlin, zum Preis von DM 39,50. n
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