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Was steht wirklich in einem Arbeitszeugnis?

Arbeitszeugnis – Herstellerinformation
Was steht wirklich in einem Arbeitszeugnis?

Was steht wirklich in einem Arbeitszeugnis?
Ein handfestes Arbeitszeugnis ist auch im Handwerk von besonderer Wichtigkeit. Foto: pixabay.com

Auch für Gewerke wie Tischler, Schreiner und Fensterbauer ist ein handfestes Arbeitszeugnis von besonderer Wichtigkeit. Da aber ein Arbeitszeugnis stets wohlwollend formuliert sein muss, gibt es einen geheimen Code, mit dem der ehemalige Arbeitgeber die Leistung seines Angestellten im Arbeitszeugnis darstellen kann, ohne dabei negativ oder abwertend zu klingen.

Typische Formulierungen im Arbeitszeugnis und was sie bedeuten

Anstatt zu schreiben „fehlte häufig krankheitsbedingt“ steht dann beispielsweise „für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen eine gute Besserung“ oder eine ähnliche Floskel. Wird das Verhalten gegenüber Kollegen als „hatte großes Einfühlungsvermögen und war daher allseits beliebt“ beschrieben, handelt es sich um einen Casanova, der gerne auch mal während der Arbeitszeit einen über den Durst trinkt. Eine Formulierung für ein freundliches, kompetentes und rücksichtsvolles Auftreten am Arbeitsplatz könnte mit „allseits geschätzt“ ins Arbeitszeugnis aufgenommen werden, wobei jeweils auch der Fortgang des Satzes bei der Interpretation zu beachten ist.

Schulnoten im Arbeitszeugnis: Wann war die Leistung nur zufriedenstellend?

Wie gewissenhaft ein Schreiner, Tischler oder Fensterbauer seine Arbeit in der Werkstatt ausgeführt hat, ist im Arbeitszeugnis durch folgende Abstufungen deutlich gemacht:

  • Note 1, sehr gute Leistung: …stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
  • Note 2, gute Arbeitsleistung: …stets zu unserer vollen Zufriedenheit
  • Note 3, befriedigende Erledigung der Aufgaben: …zu unserer vollen Zufriedenheit
  • Note 4, ausreichende Verrichtung von Aufträgen: …zu unserer Zufriedenheit
  • Note 5, mangelhafte Befolgung der Dienstanweisungen oder mangelnde Kompetenzen: …im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
  • Note 6, ungenügende oder Nichterbringung am Arbeitsplatz: …hat sich stets bemüht, die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

Der Arbeitgeber ist also in jedem Fall zufrieden. Wie gut die Leistung nun aber eigentlich war, ergibt sich erst aus der Konstellation im jeweiligen Satz. Für Arbeitgeber gibt es zudem über Haufe eine Checklist für die Anlegung des Arbeitszeugnis, damit auch nichts mit diesem schief gehen kann.

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