Fachkräfte, die sich zum Meister oder Techniker fortbilden oder die sich auf eine vergleichbareQualifizierung vorbereiten, können im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes(AFBG) staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen erhalten. Die Darlehen müssen bei der Deutschen Ausgleichsbank beantragt werden. Seit Mitte 1996 wird das sogenannte Meister-BAföG ausgezahlt.
Quellen: Bundesministerium für Bildung undForschung (bmb+f), Deutsche Ausgleichsbank (DtA). n
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