Liebe Leserin, lieber Leser, die aktuelle BGH-Rechtsprechung kann für Handwerker – also auch für Sie – zur existenzbedrohenden Haftungsfalle werden. Bis Mitte 2008 gab es in Deutschland ein funktionierendes System der Haftung für Bauproduktmängel. Verkürzt und auf den Punkt gebracht bedeutete das: Der Handwerker konnte seinen Lieferanten auf Ersatz der Aus- und Wiedereinbaukosten in Anspruch nehmen. Der Hersteller seinerseits konnte den Schaden im Rahmen einer Produkthaftpflichtversicherung abdecken. So weit, so gut.
Die Rechtsprechung hat sich dann sehr zum Nachteil von Handwerkern geändert: Heute können nur Verbraucher als Käufer eines Produkts Aus- und Wiedereinbaukosten verlangen, nicht aber Unternehmer (Handwerker) im Rahmen eines Handelskaufs. Klingt theoretisch? Ist es nicht! Genau das musste beispielsweise Schreiner- und Glasermeister Volker Odenbach aus Landau schmerzhaft am eigenen Leib bzw. Unternehmen erfahren. Er muss seinen Betrieb – ohne jede eigene Schuld – deswegen schließen. Was ist passiert? Er baute Fenster mit einem Produktmangel ein, den er nicht sehen konnte und bekommt die unfaire Gesetzeslage jetzt mit voller Härte zu spüren (Seite 12).
Die Fairplay-Initiative „Mit einer Stimme“ für das Handwerk hat sich zum Ziel gesetzt, hier eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Bevor der Bundestag sich allerdings überhaupt mit dem Thema auseinandersetzt, muss die ins Leben gerufene Online-Petition 50 000 Unterstützer haben – wovon sie aktuell leider noch weit entfernt ist. Ich finde, es sind sehr gut investierte zwei Minuten, sich hier der Initiative als Unterstützer anzuschließen: www.miteinerstimme.org
Zurück zur Praxis: Auf Seite 14 startet unser Titelthema Kantenbearbeitung. In den letzten Jahren hat sich hier sehr viel getan. Insbesondere die unterschiedlichen Nullfugentechnologien – Laser, Heißluft, NIR & Co. – haben sich inzwischen in der Praxis bewährt und sind lange nicht mehr nur für die Großen ein Thema. Lesen Sie in unserem Praxis-Check Nullfuge, wie es um Technologien und Möglichkeiten rund um dieses Thema bestellt ist (Seite 32). Dass Kantenbearbeitung nach wie vor auch konventionell auf sehr hohem Niveau möglich ist, zeigen unsere Reportagen über die Schreinerei Dolchreiner (Seite 14) und die Manufaktur Mücke (Seite 26).
Das ganze BM-Schreinerteam wünscht Ihnen allzeit gute Geschäfte und zahlreiche Anregungen in dieser Ausgabe.
Es grüßt Sie herzlich
Christian Närdemann
Chefredakteur
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