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Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren, Fassaden und Isoliergläsern

ift-Richtlinie WA-15/2 ermöglicht CE- und normkonforme Bewertung
Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren, Fassaden und Isoliergläsern

Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren, Fassaden und Isoliergläsern
Das energetische Anforderungsniveau an Gebäude entwickelt sich stetig weiter in Richtung Passiv- bzw. Nullenergiehaus. Damit die Hersteller die geforderten Werte nachweisen können, hat das ift Rosenheim die Richtlinie WA-15/2 erarbeitet, in der die Vorgehensweise zur Beurteilung der Passivhaustauglichkeit der genannten Bauelemente auf der Grundlage von EN-Normen festgelegt wird.

 

Hersteller und Planer haben damit die Sicherheit, dass die Nachweise auch für die CE-Kennzeichnung nach der jeweiligen Produktnorm verwendet werden können. Zusätzlich werden weitere Leistungseigenschaften sowie Baukörperanschlüsse hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit gemäß RAL-Montage bewertet.
Zudem unterstützt das ift Rosenheim die Hersteller bei der Kennzeichnung von geeigneten Bauelementen und Bauteilen durch die Ausstellung eines Passivhauszertifikats. Der Hersteller hat somit die Gewissheit, dass die Nachweise auch für die CE-Kennzeichnung verwendet werden können und seine Produkte neben den energetischen Anforderungen an Passivhäuser auch die Kriterien der KfW-Förderprogramme erfüllen.
Die Richtlinie kann als Download oder als Druckfassung unter www.ift-rosenheim.de/Literaturverkauf bezogen werden.
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