Die seit Februar 2011 in Europa eingeführte europäische Bauproduktenverordnung, der „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des Bundesbauministeriums sowie die Gebäudezertifizierungen BNB und DGNB fordern Kennwerte und Nachweise für die Umweltwirkungen von Bauprodukten. Diese werden durch eine Ökobilanz ermittelt und in einer Umweltproduktdeklaration (EPD) beschrieben. Immer häufiger wird deshalb in Ausschreibungen eine EPD gefordert, die auf den jeweiligen Fensterbaubetrieb ausgestellt sein muss; allgemeine Daten und Angaben reichen rechtlich nicht aus. Damit Hersteller von Fenstern aus Holz, PVC und Aluminium diesen notwendigen Nachweis einfach und schnell erhalten können, hat das ift Rosenheim ein Online-Tool erarbeitet. Unter www.ift-service.de kann mit wenigen Eingaben eine auf den Betrieb ausgestellte Muster-EPD erstellt werden, die den relevanten EN und ISO-Normen entspricht.
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