Der VFF (Verband Fenster + Fassade) hat das Merkblatt ES.01 „Die richtigen U-Werte von Fenstern, Fassaden und Haustüren“ den kürzlich verschärften KfW-Förderbedingungen angepasst.
Neben der Aktualisierung an den aktuellen Stand der Normen wurde das Merkblatt inhaltlich erweitert.
Neu sind z. B. ergänzende Erläuterungen zur Deklaration der Konformität im Rahmen der CE-Kennzeichnung und damit der richtigen Nachweisführung gegenüber den gestellten Anforderungen. Deklarierte Nennwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U- Werte) sind in der Regel mit der Standardgröße (für Fenster 1,23 x 1,48 m) zu bestimmen. Damit soll eine Vergleichbarkeit der Produkte ermöglicht werden. Auch Tabellen- und Messwerte basieren auf der Standardgröße und sind damit anwendbar.
Objektbezogen kann aber auch eine größenabhängige Berechnung des UW-Wertes für Fenster erfolgen. Diese Werte werden auch im CE-Zeichen unter Angabe des entsprechenden Objekts beim Verwendungszweck angegeben. Dieses Vorgehen empfiehlt sich auch für Fensterelemente mit mehrfachen Teilungen und unterschiedlichen Füllungen.
Für Klarstellung sorgt das Merkblatt zudem bei der Bestimmung der U-Werte von Lichtbändern und Lichtkuppeln sowie dem Vorgehen bei Türen. Der Türhersteller errechnet den UD-Wert mit der Standardgröße und nutzt dabei in der Regel Up,ges vom Füllungshersteller für das Türblatt, der an tatsächlichen Größen und Flächenverhältnissen der zahlreichen Teilflächen berechnet wird.
Das Merkblatt hat einen Umfang von 19 Seiten und ist gegen eine Schutzgebühr von 9,50 Euro zzgl. Versandkostenpauschale im Online-Shop des VFF unter www.window.de zu bestellen.
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