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Barrierefrei planen

Gretsch-Unitas gibt Tipps für mehr Ergonomie
Barrierefrei planen

Wer denkt beim Thema Barrierefreiheit an die Eltern mit Kinderwagen, den Einkäufer mit schweren Taschen oder den Sportler mit Gipsbein? Auch für sie stellt eine schwer zu öffnende Tür ein Hindernis dar. Um allen Nutzern einen optimalen Komfort zu bieten, müssen alle Komponenten perfekt miteinander funktionieren.

Autor: Swantje Lunau

I Barrierefreiheit ist ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbeimmobilien. Es ist kein neues Themenumfeld. Jeder hat schon davon gehört, jeder ist damit schon in Berührung gekommen. Allerdings ist es auch ein Bereich, zu dem viele Fragen offen sind und viele Missverständnisse herrschen, die es zu klären gilt. Für wen ist Barrierefreiheit eigentlich wichtig?

Zum einen für ältere Menschen – eine Gruppe, die die Orientierung hin zur Barrierefreiheit dringlich braucht. Der demografische Wandel wird ihre Zahl in Zukunft enorm steigen lassen: Im Jahr 2030 wird etwa jeder Dritte in Deutschland über 60 Jahre alt sein. Zum anderen leben rund 8,6 Mio. Menschen in Deutschland mit einer Behinderung. Das entspricht etwa 10 % der Bevölkerung. Die Gruppe, die sich in diesem Thema wieder findet, ist aber weitaus größer. Auch Kinder, ebenso Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit kurzzeitigen Einschränkungen oder auch Menschen mit Gepäck sind mit der Forderung nach Barrierefreiheit angesprochen – im Grunde jeder von uns in verschiedenen Lebensabschnitten. Dabei verändern sich die Bedürfnisse. Zum Beispiel ist bei Kindern ein Teil der Anforderungen anders als bei älteren Menschen. Deshalb ist der Fokus auf die sogenannten Schutzziele, also die Betroffenen, zu richten.
Alle Bereiche leicht zugänglich machen
Diese Forderung basiert auf gesetzlichen Grundlagen in unserem Grundgesetz. Sie spiegeln sich z. B. im Benachteiligungsverbot und im Behindertengleichstellungsgesetz wider. Die Planungsgrundlage findet sich in der DIN 18040 Teil 1 und 2. Diese beiden Normenteile stellen jeweils Anforderungen an öffentliche und private Gebäude. Kern ist es, alle Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar zu machen. Für viele bedeutet das auch, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben ohne Einschränkungen führen zu können. Barrierefrei ist häufig in den Köpfen noch das „Besondere“, der Wandel zur Selbstverständlichkeit ist aber bereits eingeleitet. Dies spiegelt sich im Begriff „universal Design“ wider. Eine universelle Ausführung als Standard ist Inklusion und schließt Einschränkungen oder Ausgrenzungen also Exklusion aus.
Hoher Komfort – großes Plus
Heute gehen Komfort und Barrierefreiheit nahtlos ineinander über. Ein nach den Anforderungen der Barrierefreiheit geplantes Gebäude bietet einen hohen Komfort in der Bewegungsfreiheit, der Bedienbarkeit und der Nutzung, den sich jeder wünscht. Ein berührungsloser, schwellenloser Zugang zu einem Gebäude ist für jeden Menschen ein großes Plus und für manche die einzige Möglichkeit, das Gebäude zu betreten. Dies ist zwar eine gesetzliche Forderung, aber gleichzeitig steigen damit die Attraktivität und die Nutzbarkeit eines Gebäudes. Es erschließt sich automatisch für einen großen Nutzerkreis und wertet eine Immobilie auf.
Planung mit System
Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit ist die nutzerorientierte Planung von zentraler Bedeutung. Die Vielfalt der Schutzziele und Nutzergruppen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen machen pauschale Aussagen oder Vorgehensweisen unmöglich. Die Barrierefreiheit ist kein einzelnes Produkt, sondern ist immer als komplexes System zu verstehen.
Ein Blick auf zwei Beispiele macht dies etwas deutlicher. Ein Fenster soll barrierefrei werden. Sofort fällt einem die Griffhöhe und die Kraft ein, mit der ich das Fenster öffnen möchte – aber ist das Fenster auf einer Höhe, dass der Nutzer nach draußen schauen kann (60 cm OKFF bei einem Fenster je Wohn- und Schlafraum) – benötigt es nun durch die geringe Höhe eine Absturzsicherung. Wurde ein Griff mit greifgünstiger Form geplant? Es fließen aber natürlich weitere Anforderungen ein, wie die Anforderungen an die Dichtheit und die Sicherheit, ist dies miteinander zu vereinen?
Eine Tür stellt wieder andere Anforderungen. Erste Gedanken sind auch hier in Richtung des leichten Zutritts, also geringe Schwellenhöhe und leichte Bedienung – Aber, habe ich eine ausreichende Durchgangsbreite (mindestens 90 cm), habe ich eine ausreichende Bewegungsfreiheit vor und hinter der Tür. Ist das Zwei-Sinne-Prinzip berücksichtigt, damit ich die Tür und die Bedienelemente leichter finden kann. Aber auch hier kommen die „normalen“ Anforderungen dazu. Ist meine Tür auch „dicht“ und ist sie sicher?
Nur mit einer umfassenden Kommunikation im Vorfeld können die Bedürfnisse und Anforderungen berücksichtigt und gewichtet werden.
Geld sparen durch Förderung und Zuschuss
Die richtige Planung ist entscheidend und sorgt für überschaubare Baukosten. Die Mehrkosten für eine barrierefreie Ausrichtung belaufen sich nach verschiedenen Studien auf ca. 3,0 bis 4,0 % der Bausumme. Nachrüstungen liegen bei den Kosten deutlich darüber: Dann müssen Bauherren mit Steigerungen von 30 bis 40 % rechnen. Wenn man einen Neubau barrierefrei anlegen möchte, bedeutet das hauptsächlich kluges Planen.
Für jeden zugänglich ist zum Beispiel das KfW-Förderprogramm 159. Diese Förderung wird über das jeweilige Kreditinstitut beantragt. Dabei handelt es sich um einen äußerst zinsgünstigen Kredit, bis zu einer max. Höhe von 50 000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet nicht, das die Wohnung komplett geändert werden muss, sondern dieses Programm enthält sieben Bausteine wie z. B. Eingangsbereiche/Wohnungszugang oder Anpassung der Raumgeometrie. Diese werden auch jeweils einzeln gefördert. Allerdings ist zu beachten, dass die geforderten Rahmenbedingungen der KfW eingehalten werden, die sich an der DIN 18040 T1 und T2 „ Barrierefreies Bauen“ orientieren.
Ganz neu ist ein weiteres Programm, das die Barrierefreiheit und die Einbruchhemmung unterstützt. Dabei soll der Abbau von Barrieren aber auch gleichzeitig die Sicherheit gegen Einbrüche erhöht werden. Hierbei handelt es sich um einen Investitionszuschuss der beantragt werden kann. Bei der KfW- Bankengruppe läuft dieses Programm unter der Nr. 455. Hierbei werden 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst, maximal 5000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen, die sich mit denen aus dem Programm 159 decken, können bis zu 8 % bezuschusst werden, das heißt bis zu 4000 Euro pro Wohneinheit. Aber auch hierbei müssen die vorgegebenen, entsprechenden Rahmenbedingungen beachtet werden. I

Neue Broschüre Informationen für Planer

In der neuen Broschüre „Barrierefrei bauen – universelle Lösungen für mehr Komfort“ von Gretsch-Unitas werden Beispiele vorgestellt, die bei der Planung mit passenden Lösungen unterstützen. Die Broschüre bietet eine Fülle an Informationen zu den Themen Barrierefreiheit, Universal Design, Inklusion und den Fördermöglichkeiten durch die KfW und gibt Planungshilfen, die im Einklang mit der DIN 18040 stehen. Die Broschüre kann kostenlos beim Hersteller angefordert werden.
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