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Feuerschutztüren im Trockenbau

Änderungen durch Europa und was es bei der Planung und Montage zu berücksichtigen gibt
Feuerschutztüren im Trockenbau

Feuerschutz- und Rauchschutz-Türenelemente sorgen vielfach für fragende Gesichter – erst recht, wenn es um den Einbau in Trockenbauwänden geht. Mit einem kurzen Exkurs wollen wir mithilfe von Mathias Lingnau, Gebietsleiter der Sparte Türen/Zargen von Westag & Getalit einige grundsätzliche Probleme und Fragestellungen genauer betrachten und erläutern.

I Anlass bilden die aktuellen Veränderungen der europäischen Normsituation, die sich durch die Harmonisierungen der europäischen Normen ergeben. Bei den Änderungen hinsichtlich der europaweiten Normen und Bewertungspunkte gilt es zukünftig folgende drei Punkte zu unterscheiden:

  • Die einheitlichen europäischen Prüfnormen und Bewertungspunkte sind bereits umgesetzt und weitestgehend vereinheitlicht. Dadurch werden länderspezifische Unterschiede innerhalb Europas verringert.
  • Durch die europäischen Klassifizierungen für Bauprodukte wird es europaweit etwa 20 vereinheitlichte Klassifizierungen geben. Welche Klassifizierung für welches Land dann relevant ist, wird durch
  • die nationalen Anforderungsnormen entschieden. In diesen Anforderungsnormen regelt jedes Land, welche Klassifizierungen für das Land bedeutsam sind.
Für die praktische Arbeit ist bei den Änderungen durch Europa jedoch die veränderte Sichtweise am relevantesten. Im Wesentlichen wird es zukünftig keine Bauteilbetrachtung mehr geben, sondern eine Eigenschaftsbetrachtung. Das heißt auf die Bezeichnungen bezogen, dass wir beispielsweise nicht mehr von einer T30 sondern zukünftig von einer EI230-C5 sprechen. Durch die Betrachtungsänderung muss man sich also auf neue Begrifflichkeiten, bzw. Abkürzungen einstellen. In der Tabelle 1 stehen die wesentlichen Veränderungen. Für den Bereich der Feuer- und Rauchschutztüren sind dabei die rot gekennzeichneten Eigenschaften relevant, aus denen sich die neuen Bezeichnungen zusammensetzen und sich demnach in Ihren Eigenschaften ausdrücken.
Damit einhergehend – auf Grundlage der sich verändernden Sicht auf die Eigenschaftsbetrachtung ergeben sich für Feuerschutzabschlüsse diverse Änderungen bei der Bezeichnung. Eine kleine Übersicht (Tabelle 2) zu den neuen Bezeichnungen, an die man sich zukünftig gewöhnen muss, verdeutlicht dies. So wird es für den Bereich der Glassprossenwände zukünftig auch keine eigene Unterteilung mehr geben, da die Bezeichnungen „F“ in diesem Fall nicht mehr in der Bezeichnung erscheint, sondern eben ausschließlich die Eigenschaften des Bauteils. Daraus ergeben sich grundsätzlich für Feuerschutzabschlüsse:
  • Dass sie selbstschließend sind, also in der neuen Bezeichnung C5 aufweisen. Das bedeutet, dass die zuverlässige Funktionsfähigkeit und deren Erhalt über einen längeren Zeitraum (Dauerfunktion) gegeben ist und 200 000 Schließungen bei Feuerschutzabschlüssen erfüllen müssen. Dazu müssen die Türen mit entsprechenden Obentürschließern, Bodentürschließern oder Federbändern ausgestattet sein. Wobei wiederum Federbänder nicht in Leichtbauwänden eingesetzt werden dürfen.
  • Dass sie die nach DIN EN 1634 festgelegten feuerschutztechnischen Anforderungen erfüllen. Dies sind im Einzelnen: Feuerwiderstand , Standfestigkeit , Raumabschluss , Dichtigkeit und thermische Isolation .
  • Diese Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse waren bisher durch den Kennbuchstaben „T“ zusammengefasst. Heute wird das Bauteil über seine Eigenschafts- kennung EI230-C5 definiert.
  • Dass das komplette Element aus Tür und Zarge von einem Hersteller mit den entsprechenden Zulassungen für sämtliche Bauteile bezogen werden muss. Im Einzelnen fallen unter die Einzelbauteile das Türblatt, die Zarge, die Schließmittel, Schlösser, Bänder, Drückergarnituren sowie die Montage- und Wartungsanleitung. Zudem muss jedes Element ein entsprechendes Zulassungsschild aufweisen.
  • Dass die vorschriftsmäßige, in der entsprechenden Zulassung aufgezeigte Montage und Kombinationsmöglichkeit mit Wandarten und auch Brandschutzverglasungen zu beachten sind. Eventuell verwendete Feststellsysteme (DIN EN 1155) dürfen auf die Brandkenngrößen Rauch und/oder Temperatur und/oder Flamme ansprechen.
Ist nur eine der Anforderungen nicht erfüllt, wird keine Zulassung erteilt und der Einsatz als Bauprodukt wird nicht genehmigt.
Neben den essenziellen Änderungen durch die Harmonisierung der Normen in Europa sowie den grundsätzlich zu beachtenden Dingen bei der Auswahl der Feuerschutzelemente, spielt auch die Montage in Trockenbauwänden eine große Rolle. Besondere Bedeutung kommen hier dabei den Wandaufbauten sowie den Türgewänderrahmungen zu. Besonders zu beachten sind dabei die jeweiligen Zulassungen und Montageanleitungen der Türenhersteller, aus denen sich die Möglichkeiten für die Wandaufbauten ergeben. Für eine T30, bzw. EI230-Tür ist dabei ein Metallständerwerk immer möglich. Geregelt ist dies in der DIN 4102/4, Tabelle 48.=F90-A (.100 mm). Häufig ist auch der Einsatz eines Holzständerwerks möglich (DIN 4102/4 Tabelle 49 .= F60-B (.120 mm)). Jedoch gilt immer das, was in den Zulassungen der Hersteller freigegeben wird.
So gilt beispielsweise bei Feuerschutztüren der Westag & Getalit AG: dass UA-Profile senkrecht verlaufend mit Anschlusswinkeln an der Rohdecke und dem Rohboden verschraubt werden. Die Profilmaße betragen dabei 50/(75)/(100) x 50 x 2 mm. Oder die Verwendung von Stahlrohren in der Senkrechten, die ebenfalls mit Anschlusswinkeln an der Rohdecke und dem Rohboden verschraubt werden. Hier betragen die Maße: 50/100 x 50 x 3 mm. Ebenfalls ein UA-Profil ist als Sturzprofil zu verwenden. Dies wird mit Anschlusswinkeln an die senkrecht verlaufenden Profile geschraubt.
Die Montage der Elemente
Besonders bei der Auswahl und der Montage gibt es beim Einsatz in Trockenbauwänden einige Punkte zu beachten. Darunter fällt neben der Wahl der richtigen Zargenvariante auch die Beachtung der Ankerpunkte. Im Folgenden werden wir die drei gängigsten Zargenvarianten kurz erörtern. Darunter fallen die Stahlumfassungszarge mit Hut-anker, die zweiteilige Stahlumfassungszarge mit Ankerlaschen sowie die Holzumfassungszarge mit Falzverschraubung.
Ausschlaggebend für die Montage der unterschiedlichen Zargenvarianten sind dabei jedoch die Ankerlagen und Befestigungspunkte an der Montagewand, die bei Stahlzargen durch die angeschweißten Anker bereits vorgegeben sind. Im Bild 1 wird veranschaulicht, wie diese gesetzt sein müssen.
Grundsätzlich gilt für die Verwendung von Stahlzargen in Leichtbauwänden, dass Zwischenräume vollvolumig mit Mineralwolle ausgestopft werden. Die Verwendung von Schaum ist noch nicht zulässig. Wird die Zarge im Baufortschritt montiert, wird eine Stahlumfassungszarge mit Hutanker eingesetzt. Bei der nachträglichen Montage hingegen kommt eine zweiteilige Stahlumfassungszarge zum Einsatz, die mit entsprechenden Schraublaschen an den Ankerpunkten ausgestattet ist und im Falz verschraubt wird. Das umlaufende Absiegeln der Fugen mit ölfreiem Dichtstoff ist bei Feuerschutzabschlüssen empfehlenswert, bei Rauchschutzanforderungen hingegen notwendig. I
Westag & Getalit AG
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