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Mängel vorprogrammiert?

Was ist bei Billigimporten von Parkett zu beachten?
Mängel vorprogrammiert?

Viele Endverbraucher versuchen möglichst günstig Parkett einzukaufen, welches dann vom Handwerker verlegt werden soll. Die Parkettspezialisten selber sind aber ebenso bemüht, möglichst billig einzukaufen, damit die Marge bei den sinkenden Marktpreisen noch etwas hergibt. Das günstige Parkett kommt dann häufig aus diversen Ländern mittels Direktimport. Dabei kommen die unterschiedlichsten Konstruktions- und Qualitätsarten auf den Markt. Mängel am Parkett selber können sodann in vielen Bereichen auftreten.

Beni Lysser

Fehler in Trägerschichten sind oft nicht sofort erkennbar. Hierzu werden bei Gutachten Kontrollen notwendig, um schlussendlich auch Verantwortungen genau zuordnen zu können. Problematische Trägerschichten kommen meist im Winter zum Vorschein, wenn die Decklagen des Mehrschichtparketts von oben her austrocknen, Schwindspannungen erzeugen und zu Schüsselungen/konkaven Verformungen neigen. In den Kantenbereichen treten, nach natürlichen und nie vermeidbaren Austrocknungen, mehr oder weniger intensive Aufwölbungen mit Höhendifferenzen auf, welche meist von Hand und mit unterschiedlichen Kraftaufwendungen nach unten gedrückt werden können. Manchmal weisen die Decklagen sogar einen massiven Gegendruck auf. Ab und zu liegen Verformungen so stark vor, dass seitlich an den aufgewölbten Parkettelementen, unterhalb der Decklagen, eine zusätzliche helle Holzschicht sichtbar wird. Daran wird sofort erkennbar, dass nicht eine Fehlverleimung zwischen Decklage und Trägermaterial vorliegt, sondern die Ablösungen weiter unten im Parkettelement zu suchen sind. Kontrollöffnungen werden unumgänglich. Diese decken dann Problematiken unterhalb der Nutzschichten auf, z. B. in der Sperrholz- oder Multiplexplatte, welche als Parkettträgerschicht funktionieren sollte. Weist die Holzwerkstoffplatte innerhalb ihrer Schichten Fehlverleimungen auf, verbleibt die oberste Schicht unter der Decklage. Die Trennung liegt somit direkt in der Leimfuge vor. Diese müssen aber nicht immer in gleicher Höhe auftreten. Das Sperrholz, oder die Multiplexplatte, kann in verschiedenen Leimfugen Fehlverleimungen aufweisen. Immer aber resultiert daraus eine saubere, glatte Trennung zwischen den Furnierschichten ohne jegliche Faserausrisse.

Die Verantwortung für derartige Mängel liegt nicht beim Parkettproduzenten selber, sondern beim Sperrholzhersteller, welcher als Zulieferer des Holzfußbodenkonstrukteurs funktioniert. Derartige Fehlverleimungen in Trägerschichten kommen in der Praxis normalerweise in den ersten zwei Jahren nach dem Verlegen zum Vorschein, womit auch keine Diskussionen über allfällige Garantiezeiten resultieren. Der notwendige Totalersatz des gesamten Parkettbodens ist die Folge solcher Materialmängel, da das Auswechseln von betroffenen Riemen oder Dielen in der Regel nicht zum Erfolg führt. Nie kann vorausgesagt werden, welche Parkettelemente als nächste mit Ablösungen innerhalb der Trägerschichten auftreten.

Wenn sich die Decklagen ablösen

Weist das Trägermaterial keine Mängel auf, können auch Risiken in der Verklebung der Decklagen auf das Trägermaterial vorliegen. Oft treten hier die Mängel ebenso erst während der Heizperiode und Trockenwetterphase auf und kommen dann zum Vorschein. Nicht selten sind sodann auch Unterschiede erkennbar zwischen stärker erwärmten Wohnzonen und kühleren Bodenflächen in Schlafräumen. Die stärker erwärmten Zonen weisen in der Regel intensivere Verformungen/Schüsselungen der abgelösten Decklagen auf.
Bei der Ursachenforschung werden Decklagen in der Regel ganz entfernt, was meist ohne große Kraftaufwendungen möglich wird. Die Ursache kann verschiedenartig auftreten.

Zu wenig abgelüftete Räuchereichen-Decklagen können den Klebstoff zwischen Nutzschicht und Trägermaterial anlösen, und der Leim verliert an Klebkraft. Meist liegen die Leimschichten sodann leicht klebrig und oft auch dunkelbraun verfärbt vor. Die Rückstände des aufgeweichten Klebers können von Hand abgeschabt oder abgerubbelt werden. Faserausrisse aus mechanischen Überbelastungen sind in den Holzoberflächen nicht erkennbar. Restanteile im Holz aus dem Räucherprozess (Ammoniak) sind für die Klebstoffbeschädigungen verantwortlich. Ob auch noch der Klebstoff selber ein Problem aufweist, oder die Ablösungen einzig durch Restanteile aus der Behandlung der Decklagen stammen, kann meist nicht genau festgehalten werden. So oder so erfordern derartige Beanstandungen einen Totalersatz des Parketts in der Verantwortung des Parkettherstellers, respektive des Importeurs des Produktes, oder zu guter Letzt durch den Parkettverleger, welcher den Vertrag mit der Bauherrschaft hat.

Als Fehlverleimungen treten auch Nutzschichtablösungen auf, wenn gar kein Leim vorhanden ist. In der Herstellung kann die „Leimmaschine“ einen Fehler aufweisen und teilweise keinen Kleber auftragen. Auch wenn so eine Verbindung nie vorlag, können solche Fabrikationsmängel meist auch erst in der Heizperiode zum Vorschein kommen, als Folge von Austrocknungen der Nutzschichten mit Schüsselungen.

Weisen nur vereinzelte Parkettelemente derartige Hohlzonen auf, ist kaum ein Totalersatz notwendig. Betroffene Riemen, Dielen oder Tafeln können einzeln ersetzt werden.

Das gilt auch für Fehlverleimungen in Bereichen von nicht ausreichend dicken Decklagen, welche in den zu dünnen Zonen keinen Klebstoffkontakt erfahren beim Verpressen der Mehrschichtparkettelemente.

Derartige Mängel werden manchmal sogar am unverlegten Parkett sichtbar. Ab und zu weisen nämlich die noch nicht verlegten Parkettelemente Hohlräume zwischen Trägermaterial und Decklagen auf. Die schmalen Fugen können mit bloßem Auge bei genauer Prüfung mehr oder weniger gut festgestellt werden. Auch in diesen Bereichen können die Decklagen ohne große Kraftaufwendung vom Trägermaterial abgehoben werden.

Bei der genauen Prüfung wird dann erkennbar, dass zu wenig oder gar kein Klebstoff appliziert wurde, oder eben die Decklage örtlich zu dünn vorliegt. Gegebenenfalls erscheinen auch ordentlich ausgehärtete Leimrückstände in den Hohlzonen. Beim mechanischen Trennen der Decklagen vom Trägermaterial entstehen bei solchen angrenzenden festen Verbindungen Faserausrisse.

Überlastung durch Bodenheizung und Lüftung

Überbelastungen an den Holzfußbodenkonstruktionen sind eher selten, können aber ebenso auftreten. Weist die Bodenheizung übermässig hohe Temperaturen im Parkett auf ( 27 °C), und/oder liegt die relative Raumluftfeuchte während der Heizperiode und Trockenwetterphase über lange Zeit deutlich unter den für die Schweiz geforderten 30 %, z. B. als Folge einer kontrollierten aber nicht befeuchtbaren Belüftung in einem Niedrigenergiehaus, können übermäßige Schwindkräfte in Decklagen bei Mehrschichtprodukten zu Rissen im Trägermaterial führen. Diese beginnen in der Regel in den Nutoberecken, da diese Zone die größten Kraftbeeinflussungen aufweist. Die Decklagen schwinden über die ganze Breite, liegen aber im Bereich der Nut/Kamm-Verbindung noch einige Millimeter ausragend vor und können ohne Gegenzug verformen/aufwölben. Die Schüsselungen lösen somit Kräfte horizontal und vertikal in die Nutoberecken aus und je nach Trägermaterial entstehen dort Risse, welche unterschiedlich weit in die Elemente hinein verlaufen. In diesem Fall liegt die Verantwortung nicht mehr auf der Parkettseite, aber der Parkettverleger wird meist zuerst gerügt, da sein Produkt mit einem Mangel auftritt.

Künstliche Parkettalterung

Stark strukturiertes und mit „used look“ versehenes Parkett wird ab und zu gewünscht und liegt auch in einem gewissen Trend. Das künstliche Altern von Parkett während der Herstellung von Dielen mit neuem Holz stellt aber eine große Kunst dar und erfordert sehr viel Kenntnis und Erfahrung eines Parkettherstellers. Nicht jedes gealterte Holz wirkt echt und natürlich. Gelegentlich gelangen bei der Bearbeitung des Holzes Methoden zum Einsatz, welche schlussendlich nichts mehr mit einer künstlichen Alterung von Holz gemeinsam haben.
Zu Gesicht bekommt ein Gutachter allerhand. So wurde wahrscheinlich eine Lieferung Altparkett mit einem Hammer traktiert. Lediglich in den Seitenflächen respektive Seitenkanten und Dielenecken der einzelnen Elemente traten Beschädigungen auf, welche eine „used look“- Oberfläche darstellen sollten. Aufstehende Holzsplitter und Holzspreißeln blieben zurück, was schlussendlich in der Praxis ein Barfußgehen auf dem „Altparkett“ restlos unmöglich machte. Zu groß war die Verletzungsgefahr aufgrund der Holzabsplitterungen. Der Boden konnte nur noch mit Schuhen begangen werden und musste nach dem Rückbau einer Entsorgungsstelle überbracht werden. Die Verantwortung konnte aber nicht dem Parketthersteller und Lieferanten alleine überbunden werden. Auch der Parkettverleger hat Kontrollpflichten und hätte ein derartiges Material nie verlegen dürfen. Ihm hätte auffallen müssen, dass die Kanten- und Eckenbeschädigungen in der Nutzung große Verletzungsgefahren darstellen und zumindest die Rückfrage beim Bauherren hätte folgen müssen, ob er wirklich ein solches Produkt ausgewählt habe und einsetzen möchte.


Der Autor

Beni Lysser, Experte ISP (Interessengemeinschaft der schweizerischen Parkettindustrie) und Mitglied Swiss Experts (schweizerische Kammer technischer und wissenschaftlicher Gerichtsexperten)

info@parkett-verband.ch

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