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Zum Abschluss gebracht

Die E DIN 18105 – Eigenschaften und Anforderungen an Wohnungsabschlusstüren – kommt
Zum Abschluss gebracht

Es ist nichts Unübliches, dass eine Norm fortgeschrieben wird. Spannend wird es, wenn auf die bestehende Vornorm vom Januar 1984 aufgesattelt wird. Was hat sich geändert, welche neuen Sachver-halte werden geregelt – dies sind die Fragen zur neuen Norm für Wohnungsabschlusstüren (WAT), mit denen sich Tischler und Schreiner künftig auseinandersetzen müssen.

Autor: Ralf Spiekers

I Der Normenausschuss greift mit dem vorgelegten Normenentwurf konzeptionell sehr weit. Im Hintergrund steht der Entwurf zur DIN EN 14351-2, die die künftige CE-Kennzeichnung von Innentüren regelt. In dieser Norm ist eine Unmenge von Eigenschaften gelistet. Die richtigen Anforderungen an die Wohnungsabschlusstür (WAT) sind das Thema der neuen DIN 18105, denn meistens werden nur schallschutztechnische Mindestan- forderungen ausgeschrieben oder ausgewählt. Darüber hinausgehende notwendige Eigenschaften, wie z. B. Klimastabilität und Einbruchhemmung, werden in der Regel ignoriert oder aus vermeintlichen Kostengründen nicht ausgewählt. Dadurch erfüllt eine Wohnungsabschlusstür häufig nicht die Erwartung, die der Nutzer an eine solche Tür hat, so die Norm. Daher empfiehlt die Norm, ggf. auch eine der drei dort genannten Klassen (WAT-Klasse 1 bis 3) zu vereinbaren bzw. die nachfolgend aufgeführten Aspekte zu beachten. Nachfolgende Ausführungen geben einen Einblick in die wichtigsten Aspekte der Norm.

An wen richtet sich die Norm
Der Adressat der Norm ist in erster Linie der Ausschreibende bzw. Planer, für den die Norm als Orientierung und Hilfestellung für die Ausschreibung dienen soll. Natürlich kann auch der Auftragnehmer diese zur Erstellung eines Angebotes nutzen. Für den ausführenden Handwerker ist es gut zu wissen, dass der Normentext bei den Risiken und Nebenwirkungen normativer Vereinbarungen dem Grundsatz, dass eine alleinige, pauschale Vereinbarung der Norm in der Regel als keine qualifizierte Ausschreibung zu sehen ist, folgt. Für die Türen mit dem Baurichtmaß 100 x 212,5 cm (98,5 x 211 cm gefälzt; 95,9 x 209,7 cm stumpf) sind folgende Aspekte relevant.
Schall-, Luft- und Wärmeschutz
Bekannterweise regelt die Mindestanforderungen an den Schallschutz die DIN 4109. Dieser ist durch eine anerkannte Prüfstelle nachzuweisen. Die im Prüfstand ermittelten Werte sind mit einem Vorhaltemaß von 5 dB zu versehen, um das Schalldämmmaß RwP zu erreichen. Maßgeblich ist auch die bauliche Situation. Die Forderungen an den Schallschutz sind der Tabelle Schallschutzanfor-derungen zu entnehmen.
Wohnungsabschlusstüren müssen Anforderungen hinsichtlich der Luftdurchlässigkeit bzw. der Luftdichtigkeit erfüllen, um z. B. bei geöffneten Fenstern in Wohnungen störende Zuglufteffekte an Wohnungsabschlusstüren zu verhindern. Wohnungsabschlusstüren müssen mindestens der Klasse B nach EN 12207/EN 1026 entsprechen, was einer volumenbezogenen Luftdurchlässigkeit von 27 m3/(h m2) bzw. längenbezogen einer Luftdurchlässigkeit von 6,75 m3/(h m) – bezogen auf einen Prüfdruck von 150 Pa – entspricht.
Bekanntlich ist es gerade für Wohnungsabschlusstüren – mit Ausnahme der Laubengangtür – kennzeichnend, dass diese nicht dem Außenklima und damit der EnEV unter-liegen. An diese Türen werden derzeit keine Anforderungen hinsichtlich des Wärme- schutzes gestellt. Dennoch wird nach DIN 4108-2:2013-02 für Türen und Wände in unbeheizten Treppenräumen ein Wärmedurchgangswert von 1,9 W/(m2K) und für Türen und Wände in beheizten Treppenräumen 3,0 W/(m2K) vorgeschlagen. Dabei ist – im Rahmen der baurechtlichen Schallschutzanforderung – sichergestellt, dass Holzwerkstofftüren mit Schallschutzeigenschaften einen Wärme-durchgangskoeffizienten von 2,5 W/m2K oder besser aufweisen. Andere Konstruktionen sollten daher auf ihre Eignung überprüft und nachgewiesen werden, so die Norm.
Differenzklima und Bedienkräfte
Wohnungsabschlusstüren müssen dem Prüfklima c nach DIN EN 1121 und der Toleranzklasse Klasse 2 nach DIN EN 12219 entsprechen, was einem Prüfklima von 23 °C ±2 °C (rel. Luftfeuchte 30 % ±5 %) und 3 °C ±2 °C (rel. Luftfeuchte 85 % ±5 %) bzw. einem maximalen Verzug (Verwindung, T: 4 mm, Längskrümmung, B: 4 mm Querkrümmung, C: 2 mm) entspricht.
Wohnungsabschlusstüren erfordern in der Regel durch ihre komplexen Eigenschaften höhere Bedienkräfte als normale Innentüren. Dabei darf die Bedienbarkeit dieser Türen nicht aus dem Auge verloren werden. In der Regel sollte die Klasse 2 nach DIN EN 12217 realisiert werden. Damit beträgt der Höchstwert der Schließkraft bzw. die Kraft zur Einleitung einer Bewegung 50 N. Handbetätigte Beschläge dürfen ein maximales Moment von 5 Nm bzw. eine maximale Kraft von 50 N nicht überschreiten. Für fingerbetätigte Beschläge sind 2,5 Nm bzw. 10 N einzuhalten. Für barrierefreie Wohnungseingangstüren sollte die Klasse 3 (Schließkraft: 25 N; handbetätigt: 2,5 Nm/25 N; fingerbetätigt: 1,5 Nm/6 N) realisiert werden.
Einbruchhemmung und Barrierefreiheit
Moderne Türen sind, auch im Hinblick auf die Einbruchhemmung, häufig leistungsfähiger als die Standardtüren vergangener Zeiten. Daher empfiehlt es sich, einen gewissen Schutz vor einem unbefugten Zutritt auszuschreiben. Übliche Klassen sind die in der DIN EN 1627:2011-9 genannten Widerstandsklassen RC Klassen 1 bis 3 (resistance class), die normativ für das Element nachzuweisen sind.
Die Barrierefreiheit ist in den Normen der Reihe DIN 18040 geregelt. Empfehlenswert ist eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm, im Fußbodenbereich schwellenlos bzw. mit einer Schwelle ≤ 2 cm und Bedienkräfte Klasse 3 nach DIN EN 12217. Selbstschließende Türen sollten zudem mit Freilauftürschließern ausgestattet sein.
Zusammenfassende Klassifizierungstabelle
Ob die Strategie, eine zusammenfassende Klassifizierung als WAT-Klasse zu bilden, glücklich ist, darf stark bezweifelt werden. Dies ist zum einen in den erheblich erweiternden und nicht immer leicht nachzuweisenden Eigenschaften als auch in den durchaus gehobenen Anforderungen der Klassen begründet. Dennoch ist es wichtig, die zusammengefassten WAT-Klassen zu kennen, um ggf. im Angebot kalkulatorisch darauf reagieren zu können.
Erkennbar folgt die Norm klar dem Strickmuster der DIN 18055, die in der März-Sitzung ebenfalls vom Normenausschuss (NABau Türen, Tore, Fenster, …) freigegeben wurde. Für den Chinesen ist die Kopie die höchste Form der Anerkennung, heißt es. So gesehen ist das gewählte Normenkonzept, das in der zweiten Hälfte 2014 erscheint, mit den genannten Abstrichen richtig und hilfreich. I

Wohnungsabschlusstüren Klare Regeln für dicht- und selbstschließende Eigenschaften
Für Türenhersteller sind die von der Bauministerkonferenz getroffenen Änderungen der Musterbauordnung (MBO) und der Bauregelliste (BRL) von großer Bedeutung. Notwendige Treppenräume müssen Öffnungen, zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mindestens dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben. Der Gesetzgeber stuft Wohnungsabschlusstüren damit als sicherheitsrelevante Bauelemente ein, da diese Türen beim Wohnungsbrand nach dem Flüchten der Nutzer selbsttätig schließen müssen, um den Rauchdurchtritt zu begrenzen und den Treppenraum als Fluchtweg zu erhalten.
Gemäß neuer Bauregelliste werden die Anforderungen nun über die europäische Brandschutzklassifikation definiert. Wohnungsabschlusstüren müssen die Klasse C5Sa als Mindestanforderungen erfüllen. Dies bedeutet, dass die Rauchdurchlässigkeit bei Umgebungstemperatur begrenzt ist und die selbstschließende Eigenschaft durch einen Dauerfunktionstest nachgewiesen werden muss. Wohnungseingangstüren fallen in das System 1 (AVCP). Eine Probekörperplanung/-auswahl, die Probennahme im Herstellwerk, die Typprüfung und die Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle sind notwendig. Je nachdem, welche Räume zum „notwendigen Treppenraum“ gemäß MBO anschließen, können auch rauchdichte, selbstschließende und feuerhemmende Türen gefordert werden. Bis zur Einführung der EN 16034 Mitte 2015 kann der baurechtliche Nachweis über einen Klassifizierungsbericht (n. EN 13501) erfolgen. Danach sind diese Türen mit der CE-Kennzeichnung zu kennzeichnen. Hersteller sollten sich daher jetzt schon mit den Details befassen, um ab Mitte 2015 ohne Probleme Wohnungsabschlusstüren weiterhin anbieten zu können. In der nächsten BM-Ausgabe wird dieses Thema fachlich und detailliert erläutert. (sk/Quelle: ift Rosenheim)
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