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Drei Schritte zur Vorsorgevollmacht

Persönliche und geschäftliche Interessen sichern
Drei Schritte zur Vorsorgevollmacht

Drei Schritte zur Vorsorgevollmacht
Vorsorgen! Damit im Ernstfall eine Vertrauensperson Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann ... (Bild: Christa El Kashef / Pixelio)
Unfall oder Krankheit: Kein Mensch ist vor schweren Schicksalsschlägen gefeit. Plötzlich lassen sich die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig bewältigen, andere müssen stellvertretend Entscheidungen treffen.

Doch selbst engste Familienangehörige haben im Fall der Fälle nichts zu sagen. Es gibt keine gesetzliche Vertretungsvollmacht unter Ehepartnern, von Eltern gegenüber volljährigen Kindern oder umgekehrt. Wurde kein Bevollmächtigter festgelegt, bestimmt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer, der sich wahrscheinlich nur schwer in Ihre Interessen hineinversetzen kann.
Besonders brisant ist dieses Thema für Betriebsinhaber. Kann z. B. ein geschäftsführender Gesellschafter seine Rechte und Pflichten nicht ausüben, hat der Ausfall unter Umständen schnell geschäftskritische Auswirkungen. Die Gesellschaft ist lahm gelegt.
Eine Vorsorgevollmacht sichert persönliche und geschäftliche Interessen im Ernstfall und regelt vorausschauend die Befugnisse für viele Eventualitäten. Die Ausgestaltung erfordert jedoch große Sorgfalt.
Drei Schritte zur Vorsorgevollmacht
  • 1. Umfang klären: Eine Vorsorgevollmacht muss sich nicht auf vermögensrechtliche Angelegenheiten wie Verträge und Bankvollmacht beschränken. Es sollten jedoch alle Vermögensbereiche genannt sein, auf die sie sich erstreckt. Der Umfang ist frei bestimmbar und kann auch persönliche Wünsche umfassen. Oft ist eine Kombination mit einer Patienten- oder Betreuungsverfügung sinnvoll. Ist eine Befugnis zur gerichtlichen Vertretung oder Prozessführung gewünscht, muss dies ausdrücklich erwähnt sein. Im Außenverhältnis sollte die Bevollmächtigung ohne Bedingungen erfolgen, Einschränkungen kommen allenfalls im Innenverhältnis in Betracht.
  • 2. Vertrauensperson auswählen: Vollmachtgeber und Bevollmächtigter sollten über eine langjährige Vertrauensbasis verfügen. So ist der Bevollmächtigte am besten in der Lage, Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers zu treffen. Da nicht jeder bereit ist, alleine die Verantwortung für weitreichende Entscheidungen zu übernehmen, kann die Verantwortung alternativ auf mehrere Schultern verteilt werden. Nachteil: Müssen sich die Bevollmächtigten untereinander abstimmen, verlängern sich Entscheidungswege.
  • 3. Durchsetzungskraft sichern: Vorsorgevollmachten sollten schriftlich und klar abgefasst werden. Schwammige Formulierungen wie „Wenn ich gesundheitlich nicht in der Lage bin, …“ sind streitanfällig. Ratsam ist außerdem eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift, um die Rechtskraft zu gewährleisten. Falls das Dokument dem Bevollmächtigten nicht ausgehändigt wird, muss ihm der Aufbewahrungsort bekannt sein. Auch eine elektronische Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ist denkbar. Bei voller Geschäftsfähigkeit kann die Vollmacht jederzeit widerrufen oder geändert werden. Hierzu wird die „alte“ Vorsorgevollmacht einfach vernichtet bzw. erneut der Notar aufgesucht.
(Andreas Rohde, DHPG Bonn / nr)
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