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Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Abmahnungskosten gedeckelt
Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Die Kosten für die erste Abmahnung sollen auf 155,30 Euro gedeckelt werden. (Foto: Michael Staudinger/Pixelio)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Das meldet der Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen. Mit dem Maßnahmenpaket möchte die Regierung Kleingewerbetreibende und Verbraucher in ihren Rechten stärken und u.a. beim Inkasso-Wesen für mehr Transparenz sorgen.

Rechnungen müssen künftig klar ausweisen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es den Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten zusammensetzen. Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen. Gleichzeitig schützt dieses Vorgehen auch die seriös arbeitenden Inkassounternehmen.
Außerdem soll das Gesetz Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Damit soll verhindert werden, dass Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogenen Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht aufbauen.
Die Kosten für die erste Abmahnung sollen auf 155,30 Euro gedeckelt werden. Nur in Ausnahmefällen sind die vollen Gebühren fällig.
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