Am 19. Mai 2017 trafen sich die rund 100 Delegierten der bayerischen Schreinerinnungen in Neuendettelsau zur Frühjahrsmitgliederversammlung des Fachverbands Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern). Zum Abschluss der Wahlperiode der ehrenamtlichen Gremien standen dabei zunächst die Berichte des Präsidenten, der Ausschussvorsitzenden sowie des Hauptgeschäftsführers über die umfangreichen Leistungen und das solide wirtschaftliche Umfeld des Landesinnungsverbands auf der Tagesordnung.
Vorstand fast unverändert
Bei den turnusgemäßen Neuwahlen setzten die Delegierten dann auf Kontinuität. Einstimmig bestätigten sie Konrad Steininger als Präsident des FSH Bayern für die kommenden drei Jahre. Er führt den Verband seit 2002. Ebenfalls mit sehr großen Mehrheiten wurden der Vizepräsident, Bernhard Daxenberger, sowie die Bezirksvorsitzenden aus Oberbayern, Martin Vilgertshofer, aus Niederbayern, Hans Wirth, aus der Oberpfalz, Thomas Lotter, aus Oberfranken, Hermann Hölzlein, aus Mittelfranken, Peter Artl, und aus Schwaben, Matthias Brack, gewählt. Neu besetzt wurde lediglich die Position des Bezirksvorsitzenden Unterfranken. Nachdem Walter Heußlein inzwischen das Amt des Präsidenten der Handwerkskammer für Unterfranken übernommen hatte, wählten die Delegierten Michael Deller zum neuen Bezirksvorsitzenden.
Neue Leistungen für Mitglieder
Präsident Steiniger kündigte an, dass der Vorstand die begonnene Neuausrichtung der Verbandsleistungen voranbringen werde. Die Grundlage dafür bilden insbesondere die Ergebnisse der Mitgliederbefragung des vergangenen Jahres. So sollen neue Beratungsschwerpunkte gesetzt und die Betriebe u. a. stärker im Bereich der rechtlichen Beratung, der Einkaufsvorteile, der Betriebsübergabe sowie der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützt werden. Darüber hinaus werde auch weiterhin die Nachwuchs- und Fachkräftesicherung eine zentrale Aufgabe für die gesamte Branche bleiben.
Weitere Themen der Mitgliederversammlung waren die Vorteile der Einkaufsgemeinschaft Bamaka, die bayerische Arbeitgeberkampagne zur Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes unter dem Motto „So möchte ich arbeiten“, an der sich der FSH Bayern beteiligt, sowie die Regelungen zum Widerspruchsrecht des Kunden bei „Außergeschäftsraumverträgen“, das zunehmend auch für das Handwerk an Bedeutung gewinnt. Rechtsanwalt Tobias Hullermann zeigte dabei den Teilnehmern praxisgerechte Umsetzungsmöglichkeiten dieser schwierigen rechtlichen Vorgaben auf. (bs)
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