Für die geschätzte Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuerschuld fordert der Fiskus in der Regel quartalsweise Vorauszahlungen. Die Höhe orientiert sich am Vorjahr. Unter Umständen kassiert das Finanzamt dadurch Steuern für Einnahmen, die überhaupt nicht erzielt werden. Bei rückläufigen Einnahmen kann das die Liquidität gefährden.
Daher empfiehlt es sich, die Abschlagszahlungen regelmäßig zu prüfen und der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Dazu muss der Steuerzahler ermitteln, welchen Gewinn er im aktuellen Geschäftsjahr erwartet. Neben der Umsatzentwicklung sind auch anstehende Investitionen zu berücksichtigen. Führt das Ergebnis zu niedrigeren Steuern als bisher, können Sie beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Dazu muss schriftlich begründet werden, warum der Gewinn niedriger ausfallen wird. Sind die Ausführungen plausibel, wird der Antrag genehmigt.
Aber Achtung: Die Abschlagszahlungen dürfen auch nicht zu niedrig sein, sonst reißen hohe Nachzahlungen am Jahresende ein großes Loch in die Kasse. Bei deutlich ansteigenden Gewinnen sollten Sie also frühzeitig die Heraufsetzung beantragen. (nr/Quelle: BVBC)
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