1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles » Markt & Branche »

Digitalisierung auch im Rechnungswesen nutzen

Jetzt elektronische Lieferantenrechnungen anfordern
Digitalisierung auch im Rechnungswesen nutzen

Digitalisierung auch im Rechnungswesen nutzen
Eine digitalisierte Buchhaltung hilft, Kosten und Zeit zu sparen. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Digitalisierung kann auch im Rechnungswesen genutzt werden und so dazu beitragen, Prozesse zu verschlanken und damit Zeit und Kosten einzusparen. Darauf weist Steuerberater Roland Franz von der gleichnamigen Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei hin. Die Erfahrung zeige jedoch, dass die meisten Unternehmen bisher nicht die Möglichkeit wahrnehmen, sich ihre Rechnungseingänge (Lieferantenrechnungen/Kostenrechnungen) elektronisch zusenden zu lassen.

Umstellung zum Jahreswechsel

Gerade der demnächst anstehende Jahreswechsel biete Unternehmern eine gute Gelegenheit, ihr Belegwesen umzustellen und ab 1. Januar 2018 an der Digitalisierung der Wirtschaft teilzunehmen. Der erste Schritt hierzu sei relativ einfach: Empfohlen wird, einen eigenen E-Mail Account einzurichten, der ausschließlich für den Rechnungseingang bestimmt ist. Der könnte z. B. rechnungen@musterfirma.de heißen. Dann wird allen Lieferanten mitgeteilt, dass man ab sofort lediglich elektronische Rechnungen erhalten möchte. Rechnungen, die nach Ablauf einer gewissen Zeit noch in Papierform hereinkommen, sollte man zurückschicken mit der Bitte, diese elektronisch zuzusenden.

Neue Frist beachten

Eine derartige Umstellung sei nicht nur sinnvoll und mit Zeitersparnis verbunden, sondern erfüllt auch eine der brisantesten Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung der Finanzbuchhaltung unter Datenübertragungsgesichtspunkten). Die Finanzverwaltung besteht darauf, dass alle Rechnungen und somit auch alle Buchhaltungsunterlagen innerhalb von zehn Tagen nach Eingang im Unternehmen unveränderbar archiviert werden. Da diese Vorschrift erst seit 2016 gilt, weist der Steuerberater darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass bei den nächsten Betriebsprüfungen diese Vorschrift genauestens überprüft wird. Sollte sich herausstellen, dass hiergegen verstoßen wird, geht die Finanzverwaltung von einer nicht ordnungsgemäßen Finanzbuchführung aus, was zu Zuschätzungen führen kann.

Hilfe durch Softwarelösungen

Steuerberater bieten in der Regel Hilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an. Dazu übermittelt man ihnen die gespeicherten Daten täglich, wöchentlich oder monatlich. Es gibt gute Softwarelösungen, um diese Hürde zu nehmen. Die Finanzverwaltung wünscht sich bei Betriebsprüfungen lediglich sämtliche Finanzbuchhaltungsdaten inklusive der Rechnungen, Bankauszüge etc. in elektronischer Form, sodass man diese per USB-Stick oder sonstigen Datenträger in die eigenen Programme einpflegen kann. (bs)

Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de