In BM 12/05 (Seite 98) berichteten wir unter dem Titel „Schweizer und Österreicher sind weit voraus“ über die Drei-Länder-Konferenz zur CNC-Ausbildung. Dabei wurde u. a. ein erheblicher Nachholbedarf in Sachen CNC-Ausbildung in Deutschland konstatiert. Arne Bretschneider, Betriebstechnischer Berater Technik und Berufsbildung beim BHKH Bundesverband Holz und Kunststoff, Berlin, sieht dies anders:
„Es ist immer wieder erstaunlich zu sehen, dass beim Blick über den Tellerrand so manches übersehen wird. In Ihrem Artikel über die Drei-Länder-Tagung zur CNC-Ausbildung schreiben Sie über den zeitlich hohen Aufwand der CNC-Ausbildung in der Schweiz sowie in Österreich und wie wenig diese aus Sicht der Teilnehmer in Deutschland berücksichtigt wird. Ein Schuldiger hierfür wird nach den Äußerungen von Herrn Zander auch schnell gefunden: der Bundesverband Holz und Kunststoff.
Wie Sie selbst schreiben, bewegen wir uns in Deutschland aber in einem anderen Rechtsrahmen als unsere Nachbarländer. In Deutschland umfasst die Ausbildung zum Tischler drei Ausbildungsjahre. Dies wird sich auch mit der neuen Ausbildungsverordnung nicht ändern (Der Bundesverband hat sich für eine dreieinhalbjährige Ausbildungszeit ausgesprochen, andere am Prozess Beteiligte allerdings dagegen).
In der Schweiz stehen für die Ausbildung vier Jahre zur Verfügung und in Österreich gibt es sogar zwei Ausbildungen für den Tischler, eine dreijährige und eine vierjährige. Wobei in der dreijährigen Ausbildung keine C-Techniken vermittelt werden.
Das erste Spannungsfeld ist daher die kürzere Ausbildungszeit in Deutschland. Innerhalb dieser Zeit müssen alle für das Tischler- und Schreinerhandwerk notwendigen Inhalte vermittelt werden.
Zweites Spannungsfeld: Das Tischler- und Schreinerhandwerk umfasst eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern, in denen Betriebe mit stark unterschiedlichen Betriebsstrukturen tätig sind. Für viele dieser Betriebe ist die Anschaffung eines CNC-Bearbeitungszentrums nicht zwingend erforderlich. Gleichwohl bilden sie Tischler aus und müssen sich bei dieser Ausbildung an den in der Ausbildungsverordnung festgeschriebenen Ausbildungsrahmenplan halten.
Dennoch wurde die Vermittlung von Grundlagen der C-Techniken in die neue Ausbildungsverordnung aufgenommen. Wir haben also noch vor der so genannten Freiburger Erklärung den Weg für die CNC-Ausbildung in Deutschland bereitet. Wir sind sogar noch einen Schritt weiter gegangen: Seit August 2004 gibt es die drei neuen Rechtsverordnungen Kundenberater, Fertigungsplaner und Fachbauleiter. Beim Kundenberater und beim Fertigungsplaner wurde auf eine fundierte Ausbildung im C-Technikbereich Wert gelegt. Auch die neue Meisterprüfungsverordnung wird in diesem Bereich aufgewertet.
Betrachtet man also die Tischlerausbildung in Deutschland – von der Erstausbildung bis zur Meisterausbildung – als Ganzes, so ergibt sich ein schlüssiges Konzept, in das die C-Technik angemessen integriert ist.“
gez. Arne Bretschneider
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