Am 1. August tritt die neue Ausbildungsordnung für die Ausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker bzw. zur -mechanikerin in Kraft. Technische Innovationen, veränderte betriebliche Strukturen in der Holzindustrie und ein verändertes Anforderungsprofil an den Holzbearbeitungsmechaniker haben eine Überarbeitung der Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1980 zwingend erforderlich gemacht. Die neue Ausbildung ist nicht mehr nach Industriezweigen, sondern nach „Wahlqualifikationseinheiten“ gegliedert. Im Facharbeiterbrief wird künftig auch nur noch die Berufsbezeichnung stehen, ohne Differenzierung in die bisherigen Fachrichtungen.
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