Begabtenförderung in der beruflichen Bildung ist interessant für alle, die eine abgeschlossene Berufs-ausbildung haben und mehr aus ihrem Beruf machen wollen. Gefördert werden kann jeder, der zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre ist, die Berufsabschluss-prüfung mit besser als „gut“ bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich war.
Auch der begründete Vorschlag eines Betriebs oder einer Berufsschule kann als Qualifizierung anerkannt werden.
Antragsberechtigt sind also motivierte und begabte junge Fachkräfte, die sich für die „Karriere mit Lehre“ entschieden haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen. Das Spektrum konkreter Maßnahmen ist groß. Zum Förderkatalog zählen:
• Aufstiegsfortbildungen zum Meister/Meisterin, Fachkaufmann/Fachkauffrau, Fachwirt/ Fachwirtin, Techniker/Technikerin und Betriebswirt/Betriebswirtin
• Intensivsprachkurse im In- und Ausland
• Fortbildungen in den Bereichen Technik/Handwerk, EDV, kaufmännische Kenntnisse oder Planung und Organisation
• anspruchsvolle Persönlichkeitsbildung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Stipendien. Dabei handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 1800 Euro jährlich über drei Jahre hinweg. Die Geförderten tragen bis zu 20 Prozent der Maßnahmekos-ten selbst, höchstens jedoch 120 Euro pro Jahr.
Antragstellung: Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Vor Ort wird das Programm von den Stellen durchgeführt, die für die duale Berufsausbildung zuständig sind – meist die Handwerkskammern oder die Indus-trie- und Handelskammern. Diese wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und entscheiden, welche Weiterbildungs-maßnahme förderfähig ist.
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung GmbH
53113 Bonn
Tel 02 28/1 04 41 00
Fax ~/1 04 41 07
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