Der Bundesrat hat am 13.7.2001 der von der Bundesregierung bereits im März dieses Jahres vorgelegten Energieeinsparverordnung (EnEV) mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Es kann jetzt mit einem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch in diesem Jahr, spätestens aber Anfang kommenden Jahres gerechnet werden.
Mit der neuen Energieeinsparverordnung wird der Niedrigenergiehausstandard bei neuen Gebäuden zur Regel. Der Heizenergiebedarf von Neubauten wird um rd. 30 Prozent gegenüber den heutigen Anforderungen gesenkt. Auf der Grundlage neuer europäischer und nationaler technischer Normen wird es erstmals auch möglich, die Effizienz der Anlagentechnik in die Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden einzubeziehen. Damit bleibt den Bauherrn und Planern freigestellt, mit welchen Maßnahmen sie die vorgegebenen Zielwerte erreichen, ob durch verstärkten Wärmeschutz, anspruchsvollere Anlagentechnik, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder Konzepte zur Wärmerückgewinnung. Gefordert sein wird die “intelligente Erschließung” der Energieeinsparpotentiale beim Planen und Errichten von Gebäuden, so das BMWi und BMVBW. o
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