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Eine Stufe höher

Gute Mitarbeiter durch Weiterbildung binden
Eine Stufe höher

Bereits seit vielen Jahren wird immer wieder angeregt, für die erfahrenen, weiterbildungsbereiten und engagierten Gesellinnen und Gesellen im Tischler- und Schreinerhandwerk Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten. Ziel soll es sein, diesen Mitarbeitern eine berufliche Perspektive im Handwerk zu bieten. Bisherige, anerkannte Weiterbildungen nach der Gesellenprüfung führen oft dazu, dass die guten und strebsamen Fachkräfte das Tischler- und Schreinerhandwerk verlassen. Eine Ausnahme bildet die Meisterprüfung. Für jene aber, denen einerseits die Meisterprüfung zu aufwändig ist, die andererseits jedoch gerne im Handwerk verbleiben und „weiterkommen“ möchten, ist es an der Zeit anerkannte Abschlüsse anzubieten.

Dipl.-Ing. Wolfgang Heer leitet als Mitarbeiter des Fachverband Holz und Kunststoff Bayern die Abteilung Berufsbildung und ist Koordinator Berufsbildung BHKH

Karrierelücke schließen
Die Sozialpartner sind sich schon seit langer Zeit darin einig, dass die „Karrierelücke“ zwischen Gesellenprüfung und Meisterprüfung sinnvoll geschlossen werden muss. Zahlreiche Vorschläge wurden in den vergangenen Jahren erarbeitet. Erste Überlegungen gingen davon aus, ein wahres Potpourri an Abschlüssen anzubieten. Neben zahlreichen produkt-bezogenen Weiterbildungen wie z. B. „Fachkraft für Oberflächentechnik“ waren auch system- oder anlagenbezogene Abschlüsse wie „Fachkraft für CNC-Technik“ u. ä. angedacht. Insgesamt wären so etwa zehn Möglichkeiten zwischen der Gesellen- und Meisterebene entstanden.
Schon bald zeigte sich, dass eine derartige Vielfalt an anerkannten Weiterbildungen nicht zweckmäßig sein wird. Insbesondere bei den produkt- und maschinenbezogenen Lehrgängen erfolgt in den Betrieben eine permanente Anpassungsfortbildung durch Besuch von Messen, durch Informationen aus der Fachpresse und durch Firmenvertreter. In diesen Bereichen eine geregelte Weiterbildung anzubieten, wurde zu Recht verworfen.
Überschaubar und praxisnah
Stattdessen wurde seitens des Bundesverbands Holz und Kunststoff angeregt, die Weiterbildungen auf die betrieblichen Funktionsbereiche abzustimmen. Dieser Ansatz fand allgemein Zustimmung. Im Rahmen des Projektes „Konzeption der Fort- und Weiterbildung im Tischler- und Schreinerhandwerk“ des Berufsbildungsinstituts in Bonn (BIBB) wurde diese Idee erarbeitet und umgesetzt. Zunächst ging es darum die Funktionsbereiche in den Betrieben festzulegen. Man einigte sich auf die Bereiche:
• Kundenberatung, Gestaltung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung
• Fertigung
• Einbau, Montage, Bauleitung.
Das nun nahezu abgeschlossene Konzept zur Weiterbildung geht dabei von folgendem Ansatz aus:
• Die Anzahl der Abschlüsse muss überschaubar sein.
• Die Weiterbildungsmaßnahmen sollen deckungsgleich mit den Funktionsbereichen in Betrieben des Tischler- und Schreinerhandwerks sein.
• Die Absolventen der Lehrgänge müssen in der Lage sein, für die Funktionsbereiche Verantwortung zu übernehmen und diese ggf. selbstständig zu leiten, um dadurch den Betriebsinhaber zu entlasten.
• Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung soll ggf. auf die Meisterprüfung angerechnet werden (hierzu fehlen z. Z. allerdings noch die rechtlichen Rahmenbedingungen).
• Die Abschlüsse müssen bundesweit vergleichbar sein. Daraus folgt, dass die entsprechenden Verordnungen als Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 2 der Handwerksordnung bzw. nach § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes erlassen werden sollen.
Kundenberater/in
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des AbschlussesZiel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Kundenberater im Tischlerhandwerk. Der Kundenberater übt folgende Funktionen aus:1. Ansprechpartner für den Kunden. Auftragsbeschaffung, Auftragsklärung und Auftragsabwicklung. Endabnahme der erbrachten Leistung.2. Gestalten und Konstruieren nach Kundenanforderungen.3. Verantwortliche(r) für Angebotserstellung, Projektplanung und Auftragsvorbereitung.Im Einzelnen soll die/der Kundenberater(in) folgende miteinander verknüpfte Aufgaben wahrnehmen: • Der Kundenberater im Tischlerhandwerk wirbt, berät und betreut die Kunden, führt Aufgaben der Auftragsbeschaffung und Auftragsklärung in Abstimmung mit Kunden und Mitarbeitern durch. Er trifft Terminabsprachen, Absprachen über Liefer- und Zahlungsbedingungen, führt Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch und bearbeitet Reklamationen. Dabei beachtet er Grundsätze der Gesprächsführung, wendet Fremdsprachenkenntnisse an und be-rücksichtigt einschlägige Rechtsvorschriften. Er unterstützt die Betriebs-leitung bei Marketingmaßnahmen.• Der Kundenberater erfasst Kundenanforderungen, erarbeitet im Kontakt mit dem Kunden Gestaltungs- und Konstruktionsvorschläge, entwirft Alternativen zu Kundenanforderungen und erstellt Konstruktionspläne. Er beachtet gestalterische, fertigungstechnische, wirtschaftliche und ökologische Aspekte. Er nutzt rechnergestützte Präsentationsmöglichkeiten, berücksichtigt Normen und gestaltet die Präsentation kundengerecht.• Der Kundenberater erstellt Vorkalkulationen und Angebote, er übernimmt die Projektplanung und erstellt die Auftragsdaten für die Auftragsbearbeitung. Er kann die personelle und sachliche Leistungsfähigkeit des Betriebes für die Auftragsabwicklung einschätzen, berücksichtigt wirtschaftliche Aspekte und arbeitet in enger Kooperation mit der Fertigungsplanung. Er bearbeitet Änderungen, die sich ggf. im Laufe der Auftragsbearbeitung ergeben.Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss:• „Geprüfter Kundenberater im Tischler-/Schreinerhandwerk“ • „Geprüfte Kundenberaterin im Tischler-/Schreinerhandwerk“
Fachbauleiter/in
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des AbschlussesZiel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Fachbauleiter im Tischler-/Schreinerhandwerk. Der/die Fachbauleiter/in übt folgende Funktionen aus: 1. Planer und Koordinator aller mit der Übernahme, Lieferung, Montage und Abnahme der zu erstellenden Leistung verbundenen Tätigkeiten2. Ansprechpartner für Kunden sowie für Vertreter der Bauleitung und anderer am Bau beteiligter Gewerke3. Verantwortlicher für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Montage, die der Mitarbeiterführung, der Qualitätssicherung, der Termin- und Kosten-überwachung, der Kalkulation, der Dokumentation sowie der Reklamationsbearbeitung dienen.Im Einzelnen soll der/die Fachbauleiter/in folgende miteinander verknüpften Aufgaben wahrnehmen:• Als Spezialist für Montage wirkt der Fachbauleiter im Tischlerhandwerk mit an der inhaltlichen Gestaltung des Angebots: Er spezifiziert die hinsichtlich der Montageleistung relevanten Kundenforderungen und -wünsche, ermittelt und begründet die daraus folgenden Arbeitsaufgaben und formuliert entsprechende Arbeitsaufträge. Dabei beachtet er die Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsstandards sowie die unternehmensinterne Fertigungs-, Termin- und Kostenplanung und beschafft und nutzt die erforderlichen Informationen. Er überprüft auf der Baustelle die Einbauvoraussetzungen und Maße sowie die bauphysikalischen Gegebenheiten und stellt sicher, dass alle relevanten Regelwerke und Montagerichtlinien sowie der neuste Stand der Technik beachtet werden. Er plant, organisiert, veranlasst und steuert, in Abstimmung mit Mitarbeitern und Kunden, die für die Montageleistung erforderlichen Tätigkeiten. • Der Fachbauleiter im Tischler- und Schreinerhandwerk nimmt Projekt-management-Aufgaben wahr: Er plant, koordiniert, veranlasst und steuert die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung. Als Ansprechpartner des Kunden bzw. der Bauleitung ist er für Beratung und Problemlösung zuständig und sorgt für die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Er bearbeitet Änderungen und Reklamationen und schlägt Lösungen vor. Er berücksichtigt Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zu den übrigen auf der Baustelle tätigen Gewerken. Er koordiniert Entscheidungen mit dem Auftraggeber. Als Verantwortlicher für die Montage stellt er den Personaleinsatz sicher und sorgt dafür, dass die Mitarbeiter qualifiziert und motiviert sind.Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss: • „Geprüfter Fachbauleiter im Tischler-/Schreinerhandwerk“• „Geprüfte Fachbauleiterin im Tischler-/Schreinerhandwerk“
Fertigungsplaner/in
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des AbschlussesZiel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Fertigungsplaner im Tischler- und Schreinerhandwerk. Der Fertigungsplaner übt folgende Funktionen aus:1. Planer, Koordinator und Verantwortlicher für alle mit der Arbeitsvorbereitung, der Kalkulation, dem Erstellen der technischen Unterlagen und der Mitarbeiterführung verbundenen Tätigkeiten.2. Planer, Koordinator und Prozessorganisator für alle mit der Fertigung verbundenen Tätigkeiten, sowie Verantwortlicher für Zeit-, Material-, Personal- und Betriebsmittelmanagement.Im Einzelnen soll er folgende miteinander verknüpfte Aufgaben in den nachstehenden Handlungsbereichen wahrnehmen können:• Der Fertigungsplaner führt innerhalb der betrieblichen Arbeitsvorbereitung bereichsübergreifende Aufgaben aus. Er erstellt die Vorkalkulation von Angeboten unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsvorschriften und technischer Regelwerke. Er disponiert Materialien, ermittelt die Fertigungszeiten, erstellt Fertigungsunterlagen und führt die Kapazitäts- und Terminplanung durch. Zu seinen Aufgaben gehört das Strukturieren der Betriebsabläufe sowie das Führen und Motivieren und das Planen der Qualifizierung der Mitarbeiter im Fertigungsbereich.• Der Fertigungsplaner organisiert die Fertigungsprozesse. Durch den gezielten Einsatz von Mitarbeitern und Betriebsmitteln optimiert er den Arbeitsablauf und sichert damit die geforderte Qualität. Der Fertigungsplaner ist verantwortlich für die Zeit- und Materialerfassung und nimmt aktiv am kontinuierlichen Verbesserungsprozess teil.Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss:• „Geprüfter Fertigungsplaner im Tischlerhandwerk“ • „Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk“
Entlastung für die Chefs
Bei der Planung der drei Rechtsverordnungen wurde davon ausgegangen, dass eine Person in der Regel nicht alle drei Prüfungen ablegt, sondern sich jenen Bereich auswählt, welcher ihm am besten liegt. Gleichzeitig wird angenommen, dass die Durchschnittsbetriebe nicht für alle drei Bereiche derart ausgebildete Mitarbeiter einstellen werden.
Aufgrund dieser Überlegungen wurde ganz bewusst eine Überschneidung der Lehrinhalte der drei Weiterbildungsregelungen vorgenommen, denn der Kundenberater wird in vielen Fällen Aufgaben wahrnehmen müssen, die bis in die Fertigung reichen. Umgekehrt muss der Fertigungsplaner wissen, was vom Kunden gewünscht wurde und wie diese Wünsche in eine gute Arbeitsvorbereitung umgesetzt werden. Bei der Festlegung der Prüfungsinhalte wurde in vielen Punkten eine wesentlich tiefergehende Vermittlung des fachlichen Wissens vereinbart, wie dies bei der Meisterprüfung der Fall ist. Das heißt, dass die Absolventen aus diesen Weiterbildungsmaßnahmen fachlich äußesrt visiert und eine tatsächliche Entlastung für den Chef sein sollen.
Bleibt zu hoffen, dass das Bildungsangebot von den Gesellinnen und Gesellen angenommen wird und die Betriebsinhaber Bildungswillige fördern. Denn es ist an der Zeit, nicht nur in Maschinen, sondern auch in Bildung zu investieren.
Recht und Ordnung
Die Zulassungsvoraussetzung und die Gliederung der Prüfung ist für die drei vorgesehenen Fortbildungen identisch angelegt.
Zulassungsvoraussetzungen (Auszug)
Zur Prüfung soll zugelassen werden, wer
  • 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Tischler/ Tischlerin und danach mindes-tens ein Jahr Berufspraxis hat oder
  • 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Holz verarbeitenden Beruf hat und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis in der Kundenberatung nachweist.
Gliederung, Struktur undDurchführung der Prüfung
Die Prüfung, die handlungsorientiert durchzuführen ist, besteht aus:
  • 1. einer Situationsaufgabe, welche in max. 4 Stunden zu lösen ist und
  • 2. einem situationsbezogenen Fachgespräch. o
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