Das Land Baden-Württemberg fördert mit Mitteln aus den Europäischen Sozialfonds so genannte Coachingmaßnahmen in den Bereichen Betriebsübernahmen/Spin-offs, Existenzfestigungen, Expansion, Krisensituationen.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderung erfolgt in Form eines anteiligen Zuschusses zu den Beratungskosten. Je Themenbereich werden bis zu 30 Coachingtage mit jeweils maximal 350 Euro pro Tag gefördert, der maximale Zuschussbetrag liegt somit bei 10 500 Euro. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zu stellen.
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