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Fit für die Herausforderungen

Novellierung der Meisterprüfungsverordnung
Fit für die Herausforderungen

Fit für die Herausforderungen
Seit gut zwei Jahren wird innerhalb der Tischler-/ Schreinerbranche beraten, wie eine Novellierung der Meisterprüfungsverordnung im Detail aussehen soll. Diskutiert wurden bisher vorrangig die fachlichen Inhalte. Zwischenzeitlich bestimmen jedoch immer mehr bildungspolitische Beiträge seitens verschiedener Institutionen die Diskussion. Der Zugang zur Meisterprüfung soll nicht erschwert werden, die Struktur-vorgaben zu neuen Meisterprüfungsverordnungen „verwässern“ ggf. das Berufsbild und der Prüfungs-umfang soll reduziert werden – so einige Kommentare außerhalb der Branche.

Der BHKH Arbeitskreis „Meisterprüfungsverordnung“ hat nun einen Entwurf einer neuen Verordnung vorgelegt, der begründbar von einigen Vorgaben abweicht. Schließlich gilt es, die künftigen Meister fit zu machen für die Herausforderungen, welche das reale Wirtschaftsleben stellt. Der Entwurf wurde zur ersten Prüfung an den Zentralverband des Deutschen Handwerks weitergeleitet. Über die Ergebnisse liegen noch keine Erkenntnisse vor.

Das Berufsbild
In den bisherigen Berufsbildern wurden explizit die Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse aufgeführt, die dem Beruf „Tischler“ zugerechnet wurden. Eine möglichst umfassende Beschreibung war bisher üblich.
Die neuen Strukturen verfolgen einen neuen Ansatz: Das Berufsbild soll handlungsorientiert und offen für neue Entwicklungen formuliert werden. Dies führt allerdings teilweise dazu, dass die Berufsbilder einiger Handwerksberufe bis auf wenige Wörter und Begriffe austauschbar sind und die Identität des Gewerkes nicht zu finden ist.
Die Vorgabe des Wirtschaftsministeriums lautet u. a.: Die Beschreibung von Tätigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die in Zukunft ganzheitlich zu formulieren sind, dient nunmehr in erster Linie der Konkretisierung der Inhalte der Meisterprüfung und weniger der gewerberechtlichen Abgrenzung von Handwerkstätigkeiten. Es bleibe jedoch dabei, dass die Inhalte der Meisterprüfungsverordnung weiterhin zur Auslegung der Gewerbebezeichnung und der von ihnen erfassten Vorbehaltsbereiche ergänzend mit herangezogen werden können.
Das Tischler- und Schreinerhandwerk möchte hier einen etwas anderen Weg gehen. Das eine zu tun, ohne das andere zu lassen ist die Devise. D. h. es ist ein Vorschlag formuliert, welcher die gewünschte Offenheit in den Beschreibungen aufweist, aber dennoch den Kern dessen, was das Tischler- und Schreinerhandwerk ausmacht, klar benennt.
Die praktische Prüfung
Um das „Meisterstück“ gab es bereits in jüngster Vergangenheit einen intensiven Gedankenaustausch. Nachdem klar war, dass sich die Meisterprüfungsarbeit (nach Auffassung der Branche) so entwickeln wird, dass auch noch Solitärmöbel gebaut werden können, hat sich die Aufregung in dieser Richtung gelegt. Das Präsentieren der Meisterprüfungsarbeit und die Erstellung aller erforderlichen Planungs- und Fertigungsunterlagen soll fakultativ werden. Von einem größeren Projekt muss ggf. nur ein Teil tatsächlich gefertigt werden.
Unklarheit herrscht hier allerdings noch in der Vorgabe der maximalen Bearbeitungszeit für eine Meisterprüfungsarbeit im Tischler-/Schreinerhandwerk. Die Branche (auf der Arbeitgeberseite) hält eine maximale Dauer von 30 Arbeitstagen für angemessen. Fachlich weniger versierte oder politisch anders orientierte Kreise fordern max. die Hälfte.
Die Situationsaufgabe (vergleichbar der heutigen Arbeitsprobe) als auch das auf die Meisterprüfungsarbeit bezogene Fachgespräch wird Bestandteil der Meis-terprüfungsarbeit sein. Die Sinnhaftigkeit ist unbestritten. Unklar ist die Gewichtung der Noten untereinander im Teil I der Meisterprüfungsverordnung. Die Arbeitgeberseite hat hierzu Vorschläge unterbreitet.
Die schriftliche Prüfung
Auch zur Struktur der schriftlichen Prüfung existieren Vorgaben des BMWi:
Durch die schriftliche Prüfung soll der Prüfling durch Verknüpfung technologischer, ablauf- und verfahrenstechnischer, werkstofftechnischer und mathematischer Kenntnisse nachweisen, dass er Probleme analysieren und bewerten sowie geeignete Lösungswege aufzeigen und dokumentieren kann. Dies ist ein durchaus beachtenswerter Anspruch an die schriftliche Prüfung. Drei Prüfungsfächer sollen vorhanden sein. Die Vorgaben des BMWi lauten hierfür:
  • 1. handwerksindividuelles Prüfungsfach
  • 2. Auftragsabwicklung
  • 3. Betriebsführung und Betriebsorganisation.
Der BHKH-Arbeitskreis weicht mit seinem nun vorgelegten Entwurf auch hier ab. Insgesamt soll es vier Prüfungsfächer mit folgenden Bezeichnungen geben:
  • 1. Marketing, kundenorientierte Gestaltung, Konstruktion, Arbeitsplanung
  • 2. Auftragskalkulation und Auftragsabwicklung, Fertigungstechnik
  • 3. Service- und Montagetechnik, Bauleitung
  • 4. Betriebsstättenplanung, Betriebsführung und Betriebsorganisation.
Diese Abweichung von den Standardformulierungen sind notwendig, da nur so die Vielfalt des Berufes in einer schriftlichen Prüfung dargestellt werden kann.
Das Ende in Sicht?
Die Frage, ob das Ende der Diskussionen und Beratungen bald in Sicht ist, darf eher spekulativ beantwortet werden. Sollten die Vorschläge des BHKH auf positive Resonanz stoßen, ist sicherlich innerhalb eines Jahres mit der Novellierung zu rechnen. Werden jedoch unüberwindbare Diskrepanzen beteiligten Kreise vorgetragen, so dürfte sich die neue Meis-terprüfungsverordnung wesentlich länger hinauszögern. Bleibt zu hoffen, dass letzterer Fall nicht eintritt – schließlich ist die Anpassung der Meisterprüfung längst überfällig.
Dipl.-Ing. Wolfgang Heer, Koordinator Berufsbildung BHKH
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