Ein Sonderprogramm, um Betriebe bei der Übernahme von Lehrlingen aus Konkursbetrieben zu unterstützen, ist auf Initiative des baden-württembergischen Wirtschaftsministers Dr. Walter Döring erarbeitet worden. Die Betriebe können eine Förderung des Landes erhalten, deren Höhe sich nach dem Zeitraum richtet, in dem der aufnehmende Betrieb den Lehrling bis zum Abschluß der Ausbildung noch ausbildet. Dabei ist pro angefangenem halben Jahr eine Förderung in Höhe von 750 DM vorgesehen. Für Jugendliche, die im letzten Ausbildungsjahr übernommen werden, beträgt der Zuschuß 1000 DM. Die Förderung ist beim Landesgewerbeamt Stuttgart zu beantragen.
Infos: Handwerkskammer Ulm, Ausbildungsberater Felix Harlacher, Olgastraße 72, 89073 Ulm, Tel. 0731/1425-228 n
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