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GMI: CE-Zeichen nicht vor 2007

RAL-Gütezeichen wird an Bedeutung zunehmen
GMI: CE-Zeichen nicht vor 2007

In Deutschland wird Isolierglas über die Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) geregelt. Die Basis bildet die nationale Norm DIN 1286 Teil 1 und 2. Zukünftig wird diese abgelöst durch die europäische Produktnorm EN 1279 Teile 1 bis 6. Die Teile 1 bis 4 und 6 sind – zum Teil schon seit langer Zeit – fertig gestellt und endgültig verabschiedet. Lediglich der Teil 5, der sich mit Fragen des Konformitätsnachweises befasst und das Kernstück bildet, hat sich immer wieder verzögert. Nunmehr liegt aber seit Ende letzten Jahres ein Schlussentwurf vor, zu dem die Einspruchsfrist am 23. Februar 2005 endet. Dies heißt, dass die Fertigstellung der gesamten Normenreihe nunmehr endlich in greifbare Nähe gerückt ist und demnächst Isolierglas europäisch geregelt mit einem CE-Zeichen auf den Markt kommen wird. Dennoch ist vor übereilten Handlungen zu warnen.

Denn wann genau und unter welchen Randbedingungen die CE-Kennzeichnung möglich wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Da die Norm noch wesentliche Mängel hat, wird auf jeden Fall nach Ablauf der Einspruchsfrist eine Einspruchssitzung stattfinden müssen. Somit wird das Datum der Verfügbarkeit nicht vor April dieses Jahres liegen können. Danach folgt eine neunmonatige sogenannte Einführungsphase. Erst danach darf die CE-Kennzeichnung erfolgen. Im Anschluss folgt eine zwölfmonatige Koexistenzperiode, in der ein Isolierglashersteller entweder sein Produkt auf Basis der EN 1279 mit dem CE-Zeichen oder nach der deutschen Bauregelliste auf Grundlage der DIN 1286 in Verkehr bringen darf. Das heißt im Klartext: Es ist davon auszugehen, dass es im Jahr 2005 noch keine CE-gekennzeichneten Isoliergläser geben wird und erst ab dem Jahr 2007 jedes Isolierglas das CE-Zeichen tragen muss.
Den insbesondere aus deutscher Sicht gravierendsten Problempunkt innerhalb der EN 1279 bildet die Frage der Übertragbarkeit von Systemprüfungen. Entsprechende Übertragbarkeitsregeln für mittelständische Lizenzgruppen bzw. Systemgeber sind in der EN 1279 ausdrücklich nicht vorgesehen. Hierzu hat die Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas (GMI) auf allen möglichen Ebenen Einsprüche eingelegt und eigene pragmatische Vorschläge erarbeitet. Inwieweit sich hier die deutsche Auffassung durchsetzen wird, ist schwer einzuschätzen, so der GMI. Aber eins scheint sich zu manifestieren: Firmen, die auch weiterhin die hohen Qualitätsstandards des RAL-Gütezeichens einhalten, erfüllen damit auch die auf niedrigerem Niveau liegenden Anforderungen der EN 1279.
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