Durch den Abschluss eines Tarifvertrages zur betrieblichen Altersvorsorge zwischen dem Landesfachverband HKH Rheinland-Pfalz und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Deutschlands/Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband Rheinland-Pfalz/Saar können alle Mit-arbeiter von Tischler- und Schreinerbetrieben, welche ihrer Innung angehören, in den Genuss eines Sondervertrages zur betrieblichen Altersvorsorge gelangen.
Durch die Umwandlung eines Teilbetrages seines Bruttoentgeltes wird dem Arbeitnehmer ermöglicht, im Rahmen eines Kollektivvertrages den doppelten Betrag, wie beispielsweise bei einer privaten Versicherung für seine Altersvorsorge anzusparen. Darüber hinaus erhält er aufgrund des Kollektivvertrages eine wesentlich höhere Ablaufleis-tung im Alter.
“Zur Nutzung dieser Sonderleistung kann der Arbeitnehmer z. B. seine vermögenswirksamen Leistungen, sein Urlaubsgeld, sein Weihnachtsgeld, aber auch ganz normale Entgeltbestandteile heranziehen”, so der Landesinnungsmeister und Vorsitzende des Landesfachverbandes Holz und Kunststoff Rheinland-Pfalz, Stefan Zock.
Der Leiter des Ausschusses Lohn und Tarif, Franz-Josef Michels, unterstreicht die zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Tarifpartner zur Erreichung eines entscheidenden Vorteils für alle Mitarbeiter der Innungsbetriebe im Tischler-/Schreinerhandwerk.
Nachdem in den vergangenen Wochen und Monaten ständig der Begriff der “Riester-Rente” durch die Medien geisterte, haben die Sozialpartner im Tischler- und Schreinerhandwerk in Rheinland-Pfalz sich zusammengesetzt und eine Ergänzung zu dem gesetzlichen Rahmen geschaffen.
“Die primäre Aufgabe in den kommenden Wochen wird sein, durch Informationsveranstaltungen sowie Einzel- und Gruppengesprächen die Betriebe und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Tischler- und Schreinerhandwerks im “Dschungel der Altersvorsorge” aufzuklären und die Vorteile des Modells der Sozialpartner zu erläutern”, so der Geschäftsführer des Landesfachverbandes HKH Rheinland-Pfalz, Edmund Mayer.
Ein geringer monatlicher Aufwand, kombiniert mit der Optimierung der Ablaufsumme durch einen Kollektivvertrag ermöglicht, ohne Sonderkosten für alle, eine deutliche Besserstellung der Mitarbeiter im viertgrößten Handwerksbereich Deutschlands.
Weitere Informationen:
Landesfachverband HKH Rheinland/Pfalz
56073 Koblenz
Tel 02 61/9 47 40-0
Fax ~/9 47 40-20
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