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Holzstaub allein nicht krebserzeugend

Aus der Forschung der Holz-BG
Holzstaub allein nicht krebserzeugend

Ein von der Holz-Berufsgenossenschaft initiiertes und weltweit einzigartiges Verbundforschungsprojekt zur krebserzeugenden Wirkung von Holzstäuben wurde vor kurzem abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen klar, dass nicht der Holzstaub selbst Verursacher von bösartigen Tumoren der Nase ist.

Vielmehr sei es eine Mischexposition, nämlich mit bestimmten Chemikalien kontaminierter Eichen- oder Buchenholzstaub, der Ursache für die – seltenen – Erkrankungen ist. Dies berichtete Hans J. von Rimscha, Hauptgeschäftsführer der Holz-Berufsgenossenschaft (Holz-BG), auf der Holz-Handwerk in Nürnberg.

Lange Zeit nur geringe Erkenntnisse
Über die möglicherweise krebserzeugende Wirkung infolge lang-jähriger Holzstaubbelastung, wurde erstmals im Jahr 1965 in Großbritannien diskutiert. In einer Veröffentlichung hatte ein englischer Arzt über 20 Patienten mit Adenokarzinomen der Nase berichtet. Von diesen Personen hatten 15 in der südenglischen Holzwirtschaft gearbeitet. In weiteren englischen Veröffentlichungen wurde der mögliche Zusammenhang zwischen der Belas-tung durch Holzstäube und bösartigen Erkrankungen der Nase im Wesentlichen bejaht. In den Folgejahren kam man u. a. in Frankreich, Belgien, Irland, Dänemark, Schweden und in der DDR zu ähnlichen Erkenntnissen und erkannte Adenokarzinome der inneren Nase als Berufskrankheit an.
In Deutschland lehnte im Jahr 1979 der Ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Empfehlung zur Anerkennung der Erkrankungen wie Berufskrankheit noch ab, weil man die Problematik erst noch weiter verfolgen wollte. 1981 wurde erstmals von der International Agency for Research on Cancer (IARC) in einer Veröffentlichung (IARC Monographie, Band 25) aus internationaler Sicht ein Zusammenhang zwischen Adenokarzinomen der Nase und der Tätigkeit in der Holzwirtschaft bejaht. 1982 erfolgte dann in Deutschland die Einstufung von Holzstaub in Gruppe III B der MAK-Werte-Liste (Verdacht auf krebserzeugende Wirkung).
Die Holz-BG wurde in einem als Berufskrankheit angezeigten Fall vom Staatlichen Gewerbearzt auf die mögliche Ursache Holzstaub und auf die Diskussion im Ausland hingewiesen. Daraufhin folgte eine ganze Reihe von Forschungsaktivitäten der Holz-BG, zunächst zur Ursachenaufklärung und anschließend zur Prävention.
Seit 1985 werden Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz als Berufskrankheit anerkannt, wenn nach plausibler und objektiv nachvollziehbarer Bekundung der erkrankten Person eine Exposition gegenüber Eichen- oder Buchenholzstäuben vorgelegen hat.
Forschungsprojekte bringen Erkenntnisse
Allen Erkenntnissen und Entscheidungen im In- und Ausland lag eine sehr unklare Beschreibung der Ursachen für die Erkrankung, aber auch der Erkrankung selbst zugrunde, da systematische Untersuchungen bis dahin nicht stattgefunden hatten.
Seit 1979 hat die Holz-BG insgesamt 12 umfangreiche Forschungsprojekte initiiert, durchgeführt und (teil)finanziert und dabei mit namhaften Lehrstühlen der Universitäten Erlangen, Marburg, München, Braunschweig und Forschungseinrichtungen wie dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg und dem Bundesinstitut für Holzforschung (BFH) in Hamburg zusammengearbeitet. Inhalte waren u. a. Fragen zum Ursprung und der Entstehung der seltenen Krebsart, die Feststellung von Früherkennungsmerkmalen und Entwicklung von Vorsorgemaßnahmen, Testmethoden zur Bewertung von Stoffen bzgl. ihres (geno)toxischen Potenzials, die Beziehung zur beruflichen Exposition, Untersuchungen zur Gentoxizität von natürlichen Holzinhaltsstoffen und nachträglich aufgebrachten Holzzusatzstoffen, die Erfassung der gentoxischen und karzinogenen Wirkung von Holzstaub und Holzzusatzstoffen im Rahmen einer Inhalationsstudie, umfangreiche Werkstoffanalysen verschiedenster Hölzer und Holzprodukte sowie die Optimierung von Staub- und Spänefangeinrichtungen an Holzbearbeitungsmaschinen. In insgesamt sieben Veröffentlichungen wurde der jeweilige neueste Erkenntnisstand pub-liziert.
Die Forschungsprojekte dienten sowohl der Prävention als auch Entschädigung der seltenen Berufskrankheit. Ziel war, die Gefährdung möglichst genau zu erkennen und hieraus Maßnahmen zur Verhinderung der Erkrankungen abzuleiten und die tatsächlich Erkrankten gerecht für ihr Leid zu entschädigen. Insgesamt hat die Holz-BG für die Forschung 2,3 Millionen Mark bereitgestellt. Die Ursachenforschung wird von der Holz-BG auch künftig weiter betrieben.
Praktische Umsetzung der TRGS Holzstaub
Als erstes konkretes Regelwerk zum Umgang mit dem Gefahrstoff Holzstaub wurde im Jahr 1992 vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 553 „Holzstaub“ erlassen. Sie hatte an die Holzstaubabsaugung eine Reihe neuer Forderungen gestellt, war allerdings ziemlich praxisfremd, weil sie keinerlei konkrete Hinweise für die Unternehmen der Holzwirtschaft enthielt, wie die Forderungen umgesetzt werden können.
Um den Unternehmen wirksame und auch wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten anbieten zu können, führte die Holz-BG da-raufhin das Projekt „Umsetzung der TRGS Holzstaub“ durch. Dieses brachte neue Erkenntnisse und Hinweise für die Praxis. Beispielsweise welche Faktoren wichtig für eine wirksame Absaugung sind und, dass in der Regel nicht ein Neukauf, sondern eine Sanierung der vorhandenen Absaugung mit deutlich geringerem finanziellen Aufwand zum Erfolg führen kann.
Die Ergebnisse dieses Projektes führten zur Veröffentlichung einer stark verkürzten und lesbareren TRGS Holzstaub im Jahr 1999 durch den AGS.
Die Holz-BG hat die Erkenntnisse dieses Forschungsprojektes für die praktische Arbeit in den Betrieben in einem Merkblatt „Holzstaub“ veröffentlicht. Es enthält viele technische Hinweise, etwa über die optimale Ausbildung von Staubfängern an Holzbearbeitungsmaschinen und Anleitungen, etwa Muster-Pflichtenhefte für die Bestellung einer neuen Absauganlage oder die Sanierung der vorhandenen Absauganlage, absaugtechnische Empfehlungen bei der Bestellung neuer Maschinen und Lieferanten von Einrichtungen. Den Unternehmen, die Holz bearbeiten, ist damit erstmals eine leicht verständliche Anleitung an die Hand gegeben, wie die Regelungen zum Umgang mit Holzstaub konkret und effizient umgesetzt werden können. Zusätzlich stehen den Betrieben vor Ort zur Beratung Spezialisten der Holz-BG zur Verfügung.
Nur Mischexpositionen krebserzeugend
Die Ergebnisse des Verbundforschungsprojektes haben die Hypothese der Holz-BG bestätigt. Die sich in den Gentoxizitätstests bereits früh andeutenden Erkenntnisse haben sich in den Langzeittierversuchen des DKFZ in Heidelberg bestätigt. Nicht Eichen- oder Buchenholzstaub allein, sondern ausschließlich eine Mischexposition aus Eichen- oder Buchenholzstäuben, die mit bestimmten Chemikalien kontaminiert sind, kann zu bösartigen Erkrankungen der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen führen. Diese neuesten Erkenntnisse werden zurzeit für die wissenschaftliche Veröffentlichung vorbereitet.
Europäische Einstufung richtig stellen
Auf europäischer Ebene gibt es mit der Änderung der Kanzerogenitätsrichtlinie 90/394/EWG im Jahr 1999 in Punkt 8 die Feststellung, dass „… es sehr wahrscheinlich ist, dass Stäube anderer Hartholzarten (außer die von Eichen- und Buchenholz) beim Menschen ebenfalls Krebs hervorrufen können“ und in Punkt 9 die Feststellung: „Beim Schutz der Arbeitnehmer sollte das Vorsorgeprinzip gelten. Deshalb sollte der Anwendungsbereich der Richtlinie 90/394/EWG auf Stäube sämtlicher Hartholzarten ausgedehnt werden.“ Ein Verzeichnis einiger Hartholzarten findet sich im Band 62 der IARC-Monographienreihe. Dort findet sich auch der Hinweis, dass Holzstaub krebserzeugend beim Menschen ist.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, diese Richtlinie bis etwa Herbst 2000 in nationales Recht umzusetzen. Die Holz-BG will dieser Einstufung aufgrund ihrer Erkenntnisse entgegenwirken und darauf drängen, dass als Gefahrstoff nicht die Holzstäube generell, sondern Stäube aus Eichen- oder Buchenholz, die mit bestimmten Chemikalien kontaminiert sind (Mischexposition), als krankheitsverursachend eingestuft werden.
(Quelle: Holz-BG)
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