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Holztreppeninstitut fasst wichtige Beschlüsse

DHTI-Mitgliederversammlung 2004
Holztreppeninstitut fasst wichtige Beschlüsse

Das Deutsche HolzTreppenInstitut (DHTI) hat auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung und Jahrestagung am 3. März in Kassel wichtige Beschlüsse gefasst. So wurde u. a. ein neues Markenlogo präsentiert und von den Mitgliedern verabschiedet. Anstelle des bisherigen Textes „qualifizierter Meisterbetrieb Holztreppen“ zeigt es das DHTI-Logo in Kombination mit dem Zusatztext „Zertifizierter Treppenbau-Fachbetrieb“.

Außerdem wurde beschlossen, dass künftig auch solche Betriebe ordentliche Mitglieder werden können, denen die Mitgliedschaft in einer Tischler-Innung nicht möglich ist. Das können beispielsweise Zimmereibetriebe oder auch Betriebe mit Sitz außerhalb Deutschlands sein. Kritischen Nachfragen von Mitgliedern, auf diese Weise ausländische Konkurrenz zu stärken, entgegnete der Vorstand, dass derartige Anträge auf Mitgliedschaft im Vorfeld intensiv und kritisch geprüft würden.
Im Weiteren verständigte man sich darauf, Mitgliederversammlungen und Jahrestagungen künftig im zweijährigen Turnus (statt wie bisher jedes Jahr) zu veranstalten. Im Hinblick darauf wurde die Wahlperiode von drei auf vier Jahre verlängert.
Schließlich beschloss die Mitgliederversammlung eine Verkleinerung des Vorstands von bislang 9 auf jetzt 7 Mitglieder. Der im Anschluss daran gewählte Vorstand setzt sich zusammen aus den vier Vertretern der ordentlichen Mitglieder Josef Ries, Bernd Rudolf Kunze, Michael Witt und Berthold Luft, den zwei Vertretern der außerordentlichen Mitglieder (Landesverbände des Holz und Kunststoff verarbeitenden Handwerks) Fritz Hammerl (Bayern) und Manfred Kiepe (NRW) sowie Ralf Spiekers für den Bundesverband HKH.
Im Rahmen der daran anschließenden Jahrestagung standen interessante Vorträge auf der Tagesordnung: Neue Erkenntnisse in Sachen Trittschall bei Holzwangentreppen (siehe auch Seite 78 ff. in dieser BM-Ausgabe), die neue handlaufgetragene Treppe mit Zulassung gemäß TSH-System (siehe BM 2/2004, Seite 67) sowie die Befestigung von Holztreppen auf bzw. durch den Estrich. cn
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