Der österreichische Holzwerkstoffhersteller Egger hatte zum wiederholten Mal den Mitwettbewerber Hornitex, Horn-Bad Meinberg, wegen angeblicher Umweltrechtsverstöße vor Gericht zitiert.
In insgesamt vier Gerichtsverfahren wurde jedoch bestätigt, daß Hornitex sich keinerlei unzulässige Wettbewerbsvorteile durch besondere Umweltbelastungen verschafft hat. Ausgangspunkt war der durch behördeninterne Auseinandersetzungen verzögerte Ersatz eines alten Kesselhauses.
Auch für das jetzt ergangene Berufungsurteil des Oberlandesgerichtes Hamm im Hauptsacheverfahren war entscheidend, daß ein zwischen den zuständigen Ministerien, Behörden und Hornitex abgestimm- ter Zeitplan über den Neubau einer hochmodernen, umweltschonenden Energiezentrale vorliegt, der bisher in allen Punkten exakt erfüllt worden ist. Wichtig war auch die Tatsache, daß zur Überbrückung der Bauzeit sogar noch eine aufwendige Nachrüstung des alten Kesselhauses vorgenommen wurde, soweit dies technisch nur irgend möglich war.
Die vom Wettbewerber beabsichtigte Stillegung des Stammwerkes der Hornitex-Gruppe mit ca. 1500 Mitarbeitern und gravierenden Auswirkungen auf die anderen vier Werke der Gruppe wäre deshalb völlig unverhältnismäßig gewesen und wurde abgelehnt.
Das Urteil des Oberlandesgerichtes in diesem Verfahren mit Streitwerten bis zu 26 Mio. DM wurde nicht nur von der gesamten Branche mit Spannung erwartet. Stellt es doch, ebenso wie die drei vorangegangenen Urteile klar, daß der Wettbewerb zwischen Unternehmen auch weiterhin am Markt stattfinden muß und zur Überwachung gewerbe- und umweltrechtlicher Vorschriften die Fachbehörden und die Verwaltungsgerichte berufen sind. n
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