Seit Juni 2007 ist die europäische Chemikalien-Verordnung „Reach“ (registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals) größtenteils in Kraft. Aus der Verordnung ergibt sich, dass die Nachweispflicht für sichere Chemikalien künftig bei den Herstellern und Importeuren von Stoffen liegt, um einen transparenteren Informationsfluss im gesamten Lebenszyklus von chemischen Stoffen zu erreichen. Auch die Holz- und Möbelindustrie ist von dieser Verordnung betroffen, da zulässige Anwendungen von Chemikalien, wie z. B. Lacke, Klebstoffe, etc. beim „Nachgeschalteten Anwender“ ebenfalls registriert werden müssen.
Die Registrierungsgebühr wird sich vermutlich sowohl auf die Preise für Oberflächenbeschichtungen, Klebstoffe, Polsterschäume, Hilfs- und Betriebsstoffe etc. auswirken.
Um die Rechte und Pflichten aus der ca. 850 Seiten starken Verordnung auf ein handhabendes Maß zusammenzufassen, erstellte der HDH für die angeschlossenen Verbände und Unternehmen einen 26-seitigen Leitfaden.
Der HDH-Leitfaden Reach kann unter der E-Mail d.tigges@hdh-ev.de angefordert werden.
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