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Modernisierungsschub

Neue Entwicklungen in der handwerklichenMeisterprüfung
Modernisierungsschub

Modernisierungsschub
Die Autorin,Assessorin Daike Witt, ist Referentin der Abteilung Berufliche Bildung im ZDH Berlin
Die handwerklichen Meisterprüfungen, auch die für das Tischlergewerk, stehen vor einem Modernisierungsschub. Seit der HwO-Novelle von 1998 sind im Handwerk Strukturen für modernere Meisterprüfungen entwickelt worden, die nach z.T. schwierigen Abstimmungsprozessen mit den zuständigen Ministerien und den Gewerkschaften nunmehr vor der Umsetzung in die Praxis stehen.

Im Vordergrund der Arbeiten stand der Wille aller Beteiligten, Meisterprüfungen künftig praxisnäher zu gestalten und die Anforderungen in der Prüfung einem modernen Qualifikationsprofil des Handwerksmeisters – als Unternehmer und Technikexperte – anzupassen. Von den Neuentwicklungen betroffen sind sowohl die berufsübergreifenden Teile III und IV der Meisterprüfung als auch die Strukturen der berufsspezifischen Teile I und II.

Die neue AMVO
Zum 1.11.2000 wird die neue Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk (AMVO) in Kraft treten. Die AMVO regelt neben allgemeinen Bestimmungen über die Gliederung, die Bewertung, das Bestehen und die Wiederholung der Meisterprüfung die Prüfungsinhalte der Teile III und IV. Die Inhalte dieser beiden Prüfungsteile sind zeitgemäß revidiert worden und werden künftig mit handlungsorientierten Methoden geprüft. Dies bedeutet u. a., dass die alte Fächerstruktur aufgelöst und durch Handlungsfelder ersetzt worden ist. Der Prüfungsteilnehmer soll künftig nachweisen, dass er die notwendigen Kenntnisse besitzt, um Aufgaben aus einem praktischen Handlungsfeld sachgerecht zu lösen. Ziel ist es, statt dem früher üblichen Abfragen von Faktenwissen, praxisnahe Problemlösungskompetenz im Prüfungsverfahren festzustellen.
Im betriebswirtschaftlich-rechtlichen Teil der Meisterprüfung werden künftig schriftliche Aufgaben aus den Handlungsfeldern „Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings“, „Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb“ und „Rechtliche und steuerliche Grundlagen“ gestellt. Mindestens eine Aufgabe muss fallorientiert geprüft werden, d. h., dass der Aufgabenstellung ein praktischer Fall zugrunde liegt, der praxisgerecht zu lösen ist. Eine mündliche Prüfung findet im Teil III nur noch auf Antrag des Prüfungsteilnehmers statt, wenn dadurch ungenügende Leistungen in der schriftlichen Prüfung ausgeglichen werden können. Teil III der Meisterprüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Die Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse kann in insgesamt sieben Handlungsfeldern erfolgen. Schriftliche Aufgaben sind aus mehreren Handlungsfeldern, jedoch nicht unbedingt aus allen Handlungsfeldern, zu stellen. Neu ist, dass Teil IV künftig auch praktisch geprüft wird: Die praktische Prüfung besteht entweder aus einer Präsentation oder der praktischen Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer auszuwäh-lenden Prüfungseinheit. Die praktische Prüfung soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Ziel der praktischen Prüfung ist es, festzustellen, ob arbeitspädagogische Kenntnisse auch aktiv in der Ausbildung umgesetzt werden können. Der Prüfling soll u. a. eine geeignete Lehrmethode für eine Ausbildungseinheit auswählen und seine Wahl argumentativ begründen können. Teil IV der Meisterprüfung wird durch die neue AMVO weitestgehend an die Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AVEO) angepasst. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil Teil IV der Meisterprüfung und die AEVO-Prüfung bisher als gleichwertig anerkannt sind. Auch in Zukunft ist es durch die neue AMVO möglich, erfolgreiche Teilnehmer der AEVO-Prüfung von Teil IV der Meisterprüfung zu befreien.
Strukturentwurf für neue Meisterprüfungsverordnungen
Für neue Meisterprüfungsverordnungen nach § 45 HwO haben das Bundeswirtschafts- sowie das Bildungsministerium zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Deutschen Gewerkschaftsbund einen Strukturentwurf entwickelt. Alle neuen Meisterprüfungsverordnungen werden sich an diesem Strukturentwurf orientieren. Gewerke, die zurzeit keine Neuordnung anstreben und deren Meisterprüfungsverordnungen inhaltlich zeitgemäß sind, brauchen ihre Prüfungsvorschriften allerdings nicht unmittelbar umzustellen.
Ziel der neuen Struktur ist es, auch für die berufsspezifischen Teile der Meisterprüfung handlungsorientierte Prüfungsmethoden einzuführen und die Prüfungsinhalte als komplexe Qualifikationen – im Gegensatz zu isoliert nebeneinander stehenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten – zu beschreiben. Die berufspraktische Prüfung wird künftig aus einer Projektarbeit, einem darauf bezogenen Fachgespräch und ggf. aus einer oder mehreren Situationsaufgaben bestehen. Das Meisterprüfungsprojekt – als Kernstück der praktischen Meisterprüfung – soll in der Durchführung eines realen oder fiktiven Kundenauftrags bestehen. Von der Planung der Arbeiten über die Ausführung des Auftrages bis zur Kontrolle des Arbeitsergebnisses sind alle notwendigen Arbeitsschritte auszuführen bzw. zu dokumentieren. In dem Fachgespräch sind u. a. die Auswahl der Arbeitsmethode sowie die Arbeitsschritte zu begründen. Die fachtheoretische Prüfung wird schriftlich durchgeführt, wobei die einzelnen Prüfungsfächer als Qualifikationen beschrieben werden.
Initiativen gefragt
Insgesamt werden die neuen Meisterprüfungsstrukturen eine Umstellung aller Beteiligten, von den Lehrgangsdozenten bis zu den Prüfern, erfordern: Die sachgerechte Umsetzung von handlungsorientierten Lehr- und Prüfungsmethoden setzt selbstverständlich die Schulung der Verantwortlichen voraus. Die Hand-werksorganisationen stehen insofern in der Verantwortung, zügig geeignete Schulungsangebote und -materialien anzubieten. Umgekehrt ist von Lehrpersonal und Prüfungsausschussmitgliedern die Bereitschaft einzufordern, an Schulungen teilzunehmen und sich aktiv für die Umsetzung moderner Strukturen in der Prüfungspraxis einzusetzen.
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