Im vorbeugenden, baulichen Brandschutz mit Holz und Glas erfordern moderne Ansprüche immer neue und innovative Denkansätze. So hat die Firma Holzbau Schmid GmbH & Co. KG, aus dem schwäbischen Adelberg, mit dem Hoba-Lüftungsflügel der Feuerwiderstandsklasse F30 ein ehrgeiziges Ziel realisieren können.
Das Unternehmen bietet gemäß DIN 4102 Teil 13 in Deutschland die erste mit der Nr. Z-19.14-1305 allgemein bauaufsichtlich zugelassene, bewegliche und selbstschließende Brandschutzverglasung an. Dazu war eine Änderung der Normen notwendig, da ein derartiges Bauteil bis dato noch nicht erfasst war.
Mit Rahmenaußenmaßen von 745 mm bis zu 1235 mm in der Breite und 1120 mm bis maximal 1235 mm in der Höhe stellt dieses Bauteil die ideale Lösung bei allen Öffnungen mit Brandschutzforderung dar. Eine Feststellanlage verhindert das unerwünschte Zufallen der Verglasung beim Reinigen, Lüften oder Durchreichen sowie bei der Anwendung als Sprechöffnung, z. B. an Diensträumen in Krankenhäusern, wie auch in Alten-Wohn- und -Pflegeheimen.
Im Brandfall wird über Wärmesensoren bzw. Rauchmelder der Schließmechanismus automatisch ausgelöst. Nach der Vorschrift DIN 4102 Teil 13 kann dieser Lüftungsflügel in alle zugelassenen Brandschutzverglasungen der gleichen Feuerwider-standsklasse eingebaut werden. Selbstverständlich ist es möglich, den Lüftungsflügel auch in Mauerwerk, Beton- oder Gipskartonwände einzubauen, sofern diese nach DIN 4102 Teil 2 ebenfalls mindestens der Feuerwiderstandsklasse F30 entsprechen.
Gegenläufige Tür
Geschlossene Türen stellen für Behinderte oder eingeschränkt bewegungsfähige Personen, die auch noch auf den Rollstuhl angewiesen sein können, oft eine schwer zu überwindende Barriere dar. Diese Menschen sind vielfach nur in der Lage, Türen aufzudrücken, können sie aber nicht aufziehen. Dieses bauliche Problem konnte mit der zweiflügeligen, gegenläufigen Brandschutztür T30-2 HOBA7 Typ 19 gelöst werden. Bei dieser Konstruktion gibt es keinen definierten Stand- bzw. Gangflügel: Es ist jederzeit möglich, einen Türflügel in die jeweilige Gehrichtung aufzudrücken. Damit erfüllt Holzbau Schmid GmbH & Co. KG die in der Bauordnung des Landes Baden-Württemberg festgeschriebene Anforderung nach DIN 18025 für barrierefreies Bauen.
Eine Feststellanlage mit Magnethalterungen macht es möglich, die Türen über einen bestimmten, definierten Zeitraum offen zu halten, um dauerhaft barrierefreien Durchgang zu gewähren. Feuer- bzw. Rauchmelder lösen im Notfall den Schließmechanismus automatisch aus. Die allgemein bauaufsichtliche Zulassung ist beantragt.
Holzbau Schmid GmbH & Co. KG
73099 Adelberg
Tel 0 71 66/57 77
Fax ~/57 19
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