Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge ist bereits am 31. März in Kraft getreten. Seither sind auch Vermögenswerte der privaten Altersvorsorge in bestimmtem Umfang dem Vollstreckungszugriff von Gläubigern entzogen. Doch welche Altersvorsorgeprodukte stehen unter diesem Schutz? Ein Faltblatt des Bundeswirtschaftsministeriums erklärt, wann, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen der Pfändungsschutz greift und gibt wichtige Tipps zum Vertragsabschluss.
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