Die Einrichtung eines Lagers sollte die Gratwanderung zwischen Praktikabilität und Sicherheit meistern. Regalsysteme, Werkzeugschränke und Lochwände bilden eine wichtige Basis für die Aufbewahrung. Diese Lagerlösungen lassen sich so individualisieren, dass sie den Anforderungen unterschiedlicher aufzubewahrender Dinge gerecht werden.
Aufbewahrungslösungen für verschiedene Anforderungen
Durchdachte Regalsysteme geben eine optimale Möglichkeit, Materialien sicher und platzsparend zu ordnen. Aufgrund ihrer Kombinations- und Erweiterungsmöglichkeit lassen sich Regale flexibel an unterschiedliche Anforderungen anpassen.
Auch, wenn das Lager wächst oder neue Materialien hinzukommen, bieten Regalsysteme hinreichende Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Dies ist ein Beitrag zu optimalem Arbeitsfluss. Um sich hier einen guten Überblick verschaffen zu können, reicht es, in das Sortiment des B2B-Händlers Kaiser+Kraft reinzuschauen. Dort gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Lösungen.
Regale und ihre Eignung für die Holzaufbewahrung
Die Anforderungen des jeweils zu lagernden Guts bestimmen die Auswahl des Regals. Für Hölzer, die eine besondere Länge aufweisen, können Kragarmregale eine gute Wahl sein. Diese sind besonders auf die Herausforderungen länglichen Lagerguts ausgelegt. Damit bieten sie etwa langen Holzlatten einen sicheren Platz.
Holz weist je nach Volumen und Dichte ein enormes Gewicht auf. Daher müssen Regalsysteme für die Holzaufbewahrung in jedem Fall ein hinreichendes Maß an Stabilität aufweisen. Für besonders große Massen gibt es daher spezielle Schwerlastregale.
Eine Alternative sind Palettenregale. Diese haben den Vorzug, dass sich Lagergut dort gleich palettieren lässt.
Vorschriften und Normen
Bei der Sicherung der Regalsysteme zur Einlagerung von Holz und anderen Gütern gilt es, mehrere Grundlagen zu berücksichtigen. Diese betreffen sowohl das Aufstellen als auch die Inspektion sowie die Wartung der Regalsysteme.
Dies sind die DGUV-Regel 108-007 (ehemals BGR 234) für Lagereinrichtungen und -geräte, die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV) sowie die DIN EN 15635 (die speziell für Regale aus Stahl gilt).
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass einige Bundesländer eine Baugenehmigung vorsehen, wenn die Abmessungen der Regale bestimmte Ausmaße überschreiten, z. B. ab einer Höhe von 7 Metern.