Am 1. Juli 2009 ist die letzte Übergangsfrist bei der Einführung von Energieausweisen abgelaufen. Jetzt müssen nicht nur alle Eigentümer von Wohngebäuden, sondern auch von Nicht-Wohngebäuden einen Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung vorlegen können. Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Bürogebäude, Supermärkte, Gaststätten, Hotels oder andere gewerbliche Einrichtungen, die beheizt werden. Generell besteht hier eine freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Bei bestimmten Wohngebäuden ist dagegen seit Januar 2009 der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Begutachtung der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist dabei unabhängig vom Nutzerverhalten. Dagegen basiert der Verbrauchsausweis allein auf den Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre.
Bei Nicht-Wohngebäuden über 1000 m2 mit öffentlichem Publikumsverkehr muss darüber hinaus der Energieausweis gut einsehbar im Eingangsbereich aufgehängt werden. Dies gilt zum Beispiel für alle Schulen, Rathäuser und Behörden, die Bürgeranlaufstellen sind.
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