Die Novellierung der Handwerksordnung lässt die Weiterbildungsbereitschaft im Handwerk sinken: Die Zahl der erfolgreich abgelegten Meisterprüfungen sank 2004 um 2766 auf 23743 – ein Minus von 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Die Reform der Reform darf deshalb kein Tabu sein“, so ZDH-Präsident Otto Kentzler. Der Rückgang der Meisterprüfungen in den zulassungspflichtigen Gewerken (Anlage A der Handwerksordnung) beträgt minus 9,7 Prozent. Fast doppelt so hoch ist er in den aus der Meisterpflicht entlassenen Gewerken der Anlage B1, nämlich minus 18,4 Prozent. Zwar steigt seit der Novelle der Handwerksordnung zum 1. Januar 2004 die Zahl neu gegründeter Betriebe, gleichzeitig gehen aufgrund der anhaltend schlechten Konjunktur aber Umsatz und Beschäftigtenzahl im Handwerk weiter zurück. Die Betriebsgrößen schrumpfen, es entstehen immer mehr Kleinstunternehmen, deren Inhaber keine handwerkliche Qualifikation vorweisen können, in der Folge wird weniger ausgebildet. Meister- und Gesellenbrief seien durch die Einordnung wichtiger Handwerksberufe in die Anlage B 1 der Handwerksordnung entwertet worden, so Kentzler.
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