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Zukunftsorientierte Aufstiegsfortbildung

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Zukunftsorientierte Aufstiegsfortbildung

Die Fortbildungsmaßnahme zum „Betriebswirt des Handwerks (BdH)“ entspricht einem betriebswirtschaftlichen Aufbaustudium für Meister und Meisterinnen sowie für Fachkräfte in Leitungs- und Führungspositionen eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Unternehmens. Folglich geht dieses Aufstiegsangebot der Handwerkskammern entsprechend seinem Qualifikationsziel weit über das in der Vorbereitung auf die Meisterprüfung vermittelte Niveau hinaus.1) Die vor etwa 25 Jahren eingeführte Bildungsmaßnahme „Betriebswirt des Handwerks“ steht heute in der Beliebtheitsskala der beruflichen Aufstiegsfortbildung auf einem vorderen Platz. Inzwischen werden in allen Bundesländern Vorbereitungslehrgänge angeboten und Prüfungen durchgeführt, also auch in den fünf neuen Bundesländern. Deren Anteil an der Gesamtzahl der abgelegten Prüfungen betrug 1997 13,4 %. Zwei Drittel aller Prüfungen wurden hingegen im genannten Jahr in den westdeutschen Flächenstaaten abgenommen: in Bayern 22,6 %, Baden-Württemberg 17,4 %, Nordrhein- Westfalen 17,5 % und Niedersachsen 9,9 %. 1997 legten 3518 Kandidaten die Prüfung ab, darunter 678 Frauen (19,3 %). Insgesamt bestanden 3187 Teilnehmer/-innen, das sind 90,6 %. Die Quote der erfolgreich abgelegten Prüfungen betrug bei den Frauen sogar 92,9 %. 2)

Ziel des BdH-Lehrgangs
Dieser Studiengang zielt darauf ab, Interessenten über ihre praktische Berufserfahrung hinaus mit modernen Methoden der Unternehmensführung und -analyse vertraut zu machen, ihre Anwendung praxisbezogen zu unterstützen, betriebswirtschaftliches, unternehmerisches Denken und Handeln einzuüben. Letztlich soll die Qualifizierung zum „Betriebswirt des Handwerks“ Existenzgründer wie Führungskräfte optimal auf die Anforderungen im kaufmännischen Management und in der Betriebsführung vorbereiten, indem fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt werden, ferner die Kompetenz, Sachaufgaben im Arbeitsalltag zu lösen, Leitungs- und Führungsaufgaben in Betrieben oder Organisationen des Handwerks zu übernehmen. In der Abschlußprüfung müssen die Teilnehmer nachweisen, daß sie diese wichtigen Voraussetzungen erfüllen, mithin das Rüstzeug für eine zeitgemäße Unternehmens-führung erworben haben.

Zulassungsvoraussetzungen
Sie sind bei den Handwerkskammern recht unterschiedlich. Die Bildungsträger nutzen die Möglichkeit, Schwerpunkte in der Ausgestaltung des Studiengangs zu setzen, so bei den Organisationsformen, vor allem bei der Zulassung bestimmter Berufsgruppen. Entscheidend sind die Zulassungsbedingungen jener Kammer, bei der beabsichtigt ist, die Prüfung abzulegen. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen. Im Regelfall werden zur Fortbildungsprüfung „Betriebswirt des Handwerks“, Bewerber/-innen mit einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung in einem Handwerksberuf zugelassen, alternativ mit einem vergleichbaren Bildungsabschluß. 3)
Der zuständige Prüfungsausschuß entscheidet im Einzelfall über eine Sonderzulassung.
Gliederung des Studiengangs bzw. der Prüfung
Der Fortbildungslehrgang, der berufsbegleitend und/oder in Vollzeitform angeboten wird, erstreckt sich über 500 Unterrichtsstunden. Er ist in die folgenden vier Studienfächer gegliedert
1. Betriebswirtschaft, 2. Volkswirtschaft, 3. Personalführung, 4. Recht/Steuern.
Nach dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan des Zentralverbands des Deutschen Handwerks für den Lehrgang zum „Betriebswirt des Handwerks“, der in der überarbeiteten Fassung ab 1.1.1998 verbindlich ist, werden Kenntnisse in diesen Hauptstoffgebieten vermittelt
• im Fach „Betriebswirtschaft“, Planung und Organisation, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing; im Fach „Volkswirtschaft“ volkswirtschaftliche Grundbegriffe, Wirtschaftskreislauf, Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, Märkte in der Volkswirtschaft, Wirtschaftspolitik, Handwerk als Wirtschaftsfaktor, EU-Binnenmarkt, Wirtschaftsinformationen aus der Tageszeitung, Bedeutung und Funktion von Kapitalanlagemöglichkeiten, Börsenhandel, Aktienbewertung
• im Fach „Personalführung“, Sicherheit und Gesundheitsschutz im Handwerksbetrieb, Führung und Motivation der Mitarbeiter, Arbeitsorganisation und Entlohnung, Persönlichkeitsentwicklung, Rhetorik und Verhandlungsführung
• im Fach „Recht/Steuern“, Grundbegriffe der Rechtsordnung, Vertragsrecht, Prozeß- und Vollstreckungsrecht, Familien- und Erbrecht, Handelsrecht, Handwerksrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuern. Der Schwerpunkt des Studiengangs liegt mit einem Zeitanteil von etwa 50 % des Gesamtumfangs im betriebswirtschaftlichen Bereich (Volkswirtschaft 10 %, Personalführung und Recht/Steuern je 20 %). Wird eine Orientierungsstufe wahlfrei angeboten, sind diese Themen Gegenstand der Behandlung: Ganzheitliche Unternehmensführung (interdisziplinäre Betrachtung), allgemeine Rechtsgrundlagen, Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens, Lerntechnik/Gedächtnistraining.
Bestehen der Prüfung
Die Bildungsmaßnahme endet mit einer Prüfung, die in der Regel der zuständige Prüfungsausschuß der HwK abnimmt. In allen vier Prüfungsfächern sind die Kenntnisse schriftlich nachzuweisen, in mindestens einem Fach auch mündlich. „Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsfach eine mindestens ausreichende Leistung erbracht wurde.“ Demnach sind alle vier Prüfungsfächer sogenannte Sperrfächer, in denen nicht ausreichende Prüfungsergebnisse nicht kompensiert werden können. Die erfolgreich absolvierte Prüfung berechtigt dazu, den bundesweit anerkannten Titel „Betriebswirt des Handwerks“ zu führen. Der Abschluß wird durch ein Zeugnis beurkundet.
Dr. Hans Winter
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